Freitag, 15. Februar 2019

Eilaktion zum § 219a: Bitte Abgeordnete anschreiben

Pilar von Oldenburg

die Entscheidung über die neue Fassung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) geht nächste Woche höchstwahrscheinlich in die letzte und entscheidende Runde.

Am Montag, den 18. Februar 2019, werden Experten gegenüber den Bundestagsabgeordneten Stellungnahmen abgeben.

Gegen Ende nächster Woche (der genaue Zeitpunkt ist noch nicht festgelegt) könnte es zur endgültigen Abstimmung über den sog. Referentenentwurf zum § 219a kommen.

Wir sind der Auffassung, der Entwurf bagatellisiert die Abtreibung, indem sie von den Ärzten und Kliniken wie eine „normale“ Dienstleistung im Leistungsangebot aufgeführt werden kann.

Dies wiederspricht den gesunden Menschenverstand, dem natürlichen Rechtsgefühl jedes Menschen und auch der Intention der Gesetzgebung, den Schutz ungeborenen Lebens als vorrangiges Ziel behandeln zu wollen.

Die Stellungnahe unserer Aktion SOS LEBEN zum Referentenentwurf können Sie hier lesen: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2019/01/was-soll-man-vom-entwurf-zum-219a-halten.html

Das würde den Vorgaben des Grundgesetzes, des Bundesverfassungsgerichtes und dem Sinn der Abtreibungsgesetzgebung widersprechen.

Vor allem würde eine solche Maßnahme dem Prinzip widersprechen, dass die Gesetzgebung primär dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen soll.

Wir müssen deshalb unsere Stimme für die ungeborenen Kinder erheben!

Bitte schreiben Sie an die Bundestagsabgeordneten Ihrer Wahl. Bitte verwenden Sie den Kontaktformular des Abgeordneten.

Die vollständige Liste, alphabetisch, nach Wahlkreisen, nach Bundesländern oder nach Fraktionen geordnet, finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/abgeordnete

Unser Text-Vorschlag: (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

Betreff: Der Staat hat die Pflicht, das Leben zu schützen

Sehr geehrte(r) N.N. 

In den nächsten Tagen wird der Deutsche Bundestag über einen Referentenentwurf zur Novelle des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) beraten. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass Abtreibungsärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, die dies in ihren Leistungskatalog aufnehmen dürfen.

Aus verschiedenen Gründen ist diese Änderung eine Bagatellisierung von Abtreibungen und damit des Rechts auf Leben der ungeborenen Kinder im Mutterleib.

Das deutsche Grundgesetz schreibt den Schutz des ungeborenen Lebens als Staatsziel vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum § 218 StGB aus dem Jahr 1993 festgestellt, dass Abtreibungen „rechtswidrige“ Handlungen seien. Zudem hat es gefordert, der Staat müsse konkrete Maßnahmen zum Schutz des Lebens ergreifen, um eine nachhaltige Senkung der Abtreibungszahlen zu erreichen (Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht).

Der vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ widerspricht diesen Vorgaben.

Deshalb bitte ich Sie:

Folgen Sie den Vorgaben des Grundgesetzes und des Urteils des Bundesverfassungsgesetzes aus dem Jahr 1993 und leiten Sie Maßnahmen ein, die effektiv das ungeborene Leben schützen und die Abtreibungszahlen drastisch reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen