Dienstag, 5. Februar 2019

Ärzte für das Leben: Referentenentwurf zum §219a gefährdet gesundheitliche Versorgung von ungewollt Schwangeren


(PM 29.01.19 Ärzte für das Leben) Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des §219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) gefährdet die gesundheitliche Versorgung von ungewollt schwangeren Frauen

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu §219a StGB sieht vor, dass „Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig … öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren [dürfen], dass die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.“ Darüber hinaus dürfen diese Ärzte und Einrichtungen „durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt auf … Informationsangebote neutraler Stellen“ aufmerksam machen. Mit „Informationsangebote neutraler Stellen“ sind Listen von Ärzten und Einrichtungen gemeint, die Abtreibungen vornehmen einschließlich einer Beschreibung der jeweils verwendeten Methode. Diese sollen von der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geführt werden.

„Dieser Entwurf ist nichts anders als eine scheinheilige Mogelpackung, die Werbung für Abtreibung durch die Hintertür erlaubt“, sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ in Münster. „Der Unterschied zwischen „Information“ und „Werbung“ besteht darin, dass bei „Information“ der Impuls vom Suchenden ausgeht, während bei „Werbung“ der Impuls beim Anbieter liegt. Kein Arzt oder Einrichtung informiert aber etwa auf seiner Webseite für eine Leistung, an deren Erbringung er oder sie kein Interesse hat.“

„Unter allen ärztlichen Handlungen ist die Abtreibung die einzige, die als alleiniges Ziel hat, einen anderen Menschen zu töten, einen vollkommen wehrlosen noch dazu. Aus diesem Grund wollen die meisten Frauenärztinnen und -ärzte diese Leistung nicht selber anbieten. Selbst wenn sie sie anbieten, wollen sie nicht damit öffentlich in Verbindung gebracht werden. Somit ist es nur folgerichtig, dass die wenigen Ärzte, die sich gewissermaßen auf Abtreibung „spezialisiert“ haben, etwa Friedrich Stapf in München oder Kristina Hänel in Gießen eben keine Frauenärzte sondern praktische Ärzte oder Allgemeinärzte sind. In dieser Linie ist das Auftauchen des ominösen Begriffs „Einrichtungen“ im Gesetzentwurf zu sehen. Hiermit sind vermutlich Abtreibungszentren gemeint, mittels derer versucht werden soll, die Identität der abtreibenden Ärzte zu verschleiern. Gerade aber bei einem solch sensiblen Eingriff sollten Frauen nicht auf die Kompetenz ihrer entsprechenden Fachgruppe zurückgreifen können? Wo sonst lässt man sich vom Internisten operieren oder vom Chirurgen seine Langzeitmedikamente einstellen?“

„Dieser Gesetzesentwurf ist ganz klar eine weitere schleichende Aushöhlung des Rechts auf Leben“, ergänzte Cullen. „Durch ihn wird die Abtreibung ein weiteres Stück normalisiert. Besonders enttäuschend ist, dass die CDU-Fraktion trotz vollmundiger Bekenntnisse zum Lebensschutz im Rennen um die Merkel-Nachfolge nach dem Vorschlag der „doppelten Widerspruchslösung“ bei der Organspende und dem Vorstoß zur Anerkennung der PID als Kassenleistung jetzt bereits zum dritten Mal die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und der menschlichen Existenz grundsätzlich in Frage stellt. Eine konsequente Politik für das Leben, auch und insbesondere das der Frauen, sieht wahrlich anders aus.“