Sonntag, 3. Februar 2019

Aktion: Der Staat hat die Pflicht, das Leben zu schützen

Pilar von Oldenburg

Die Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland (§§ 218 ff StGB) hat ein klares Ziel vor Augen:

Der Schutz des ungeborenen Kindes.

Und zwar von der Zeugung an.

Das ist keine Erfindung der Lebensrechtler, sondern eine klare Vorgabe des Grundgesetzes und der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.

Jede gesetzliche Änderung, die die Regelung der Abtreibungspraxis betreffen, muss also dem Schutz des ungeborenen Kindes dienen.

Ein Politiker, der sich nicht daran hält, handelt außerhalb der Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes.

Diese Tatsachen sind wichtig, um die gegenwärtige Debatte um den § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) richtig einordnen zu können.

Vorgesehen ist, Abtreibungsärzten und Kliniken, die Abtreibungen vornehmen, zu erlauben, dies in deren Leistungskatalog aufführen.

Eine reine Aufführung von Abtreibungen im Leistungskatalog ist eine Relativierung dieser Handlungen, die laut Bundesverfassungsgericht „rechtswidrige Handlungen“ sind.

Aus diesem Grund verbietet die gegenwärtige Fassung des § 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) Abtreibungsärzten und Kliniken den Hinweis, dass sie Abtreibungen durchführen.

Der vorliegende Entwurf soll diesen Hinweis erlauben.

Es ist notwendig, dass wir gegen die geplante Änderung protestieren.

Denn diese Maßnahme banalisiert Abtreibungen und stuft sie de facto als normale medizinische Leistungen ein.

Das würde den Vorgaben des Grundgesetzes, des Bundesverfassungsgerichtes und dem Sinn der Abtreibungsgesetzgebung widersprechen.

Vor allem würde eine solche Maßnahme dem Prinzip widersprechen, dass die Gesetzgebung primär dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen soll.

Bitte schreiben Sie an Bundeskanzlerin Angela Merkel und an die zuständigen Bundeminister.

Unser Text-Vorschlag: Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):
 

Betreff: Der Staat hat die Pflicht, das Leben zu schützen

Sehr geehrte(r) N.N. (zuständige Kabinettsmitglieder unten)

Am 6. Februar 2019 wird das Bundeskabinett über einen Entwurf zur Novelle des § 219a StGB /Werbeverbot für Abtreibungen) beraten. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass Abtreibungsärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, die dies in ihren Leistungskatalog aufnehmen dürfen.

Aus verschiedenen Gründen ist diese Änderung inakzeptabel.

Das deutsche Grundgesetz schreibt den Schutz des ungeborenen Lebens als Staatsziel vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum § 218 StGB aus dem Jahr 1993 festgestellt, dass Abtreibungen „rechtswidrige“ Handlungen seien. Zudem hat es gefordert, der Staat müsse konkrete Maßnahmen zum Schutz des Lebens ergreifen, um eine nachhaltige Senkung der Abtreibungszahlen zu erreichen (Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht).

Der vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ widerspricht diesen Vorgaben.

Deshalb bitte ich Sie:

Folgen Sie den Vorgaben des Grundgesetzes und des Urteils des Bundesverfassungsgesetzes aus dem Jahr 1993 und leiten Sie Maßnahmen ein, die effektiv das ungeborene Leben schützen und die Abtreibungszahlen drastisch reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen


Kontaktdaten:

Bundeskanzleramt:

Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
030 18 272 2720
E-Mail : poststelle@bundesregierung.de-mail.de

Chef des Bundeskanzleramts

Herr Helge Braun
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail : helge.braun@bundestag.de
Telefon: 030/227-79379

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Frau Bundesministerin Franziska Giffey
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

Bundesjustizministerin:

Frau Bundesministerin Katarina Barley
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 22773317
E-Mail: katarina.barley@bundestag.de

Bundesgesundheitsminister:

Herr Bundesminister Jens Spahn
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T: 030 227 - 79309
F: 030 227 - 76814
E-Mail : jens.spahn@bundestag.de