Pilar von Oldenburg
Mit einer deutlichen Mehrheit von 371 zu 277 Stimmen hat der Deutsche Bundestag am 21. Februar 2019 die Reform des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) beschlossen.
Von Anbeginn der Debatte haben wir uns in zahlreichen Aktionen für die Beibehaltung des Werbeverbots in der bisherigen Form eingesetzt.
Ich möchte mich für Ihren Einsatz und Ihre finanzielle Hilfe bedanken: Nur mit Ihrer Unterstützung waren diese vielen Einsätze möglich.
Obwohl der Paragraph schließlich reformiert wurde, können wir manche Erfolge zu unseren Gunsten verbuchen.
Anfangs drohte eine Streichung des Paragraphen, also die völlige Legalisierung der Werbung für Abtreibungen.
Nur durch die Mobilisierung Tausender von Menschen konnte das Schlimmste abgewendet.
Selbstverständlich dürfen wir uns mit diesem „geringeren Übel“ nicht zufriedengeben.
Dennoch können wir stolz und glücklich sein, dass wir so viele Menschen überzeugen konnten, sich an unseren Aktionen zu beteiligen und sich für das Recht auf Leben der ungeborenen öffentlich einzusetzen.
Die Frage, die sich jetzt stellt ist, ob nun die Debatte um den § 219a beendet ist.
Aus mehreren Gründen ist das nicht der Fall.
Die Abtreibungsaktivisten und ihre Alliierten in den linken Parteien haben schon am Tag der Abstimmung angekündigt, dass sie weiterhin für die Streichung kämpfen würden.
Auch innerhalb der SPD haben etliche den Kompromiss mit der Union bedauert und bekräftigt, dass eine Streichung des Paragraphen weiterhin angestrebt wird.
Der Kompromiss von Union und SPD zum 219a ist also wacklig.
Vor allem dürfen wir nicht vergessen, dass die Abtreibungslobby dem § 219a den Kampf angesagt hat, um Abtreibungsaktivisten und Radikalfeministinnen zu mobilisieren.
Der politische Kampf um den Werbeverbot für Abtreibungen war für die Abtreibungslobby vor allem ein Instrument, um das Thema Abtreibung aus ihrer Sicht in die Öffentlichkeit zu bringen.
Ihr Ziel ist nämliche die öffentliche Agitation gegen das Recht auf Leben der Ungeborenen.
Und diese Agitation wollen sie fortführen in steigendem Maße.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir immer aktiv sind und weiterwachsen.
Wir müssen immerfort das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder in der Öffentlichkeit betonen und die Ungeborenen durch Kampagnen und Werbung sichtbar machen.
Was die Abtreibungslobby erreichen will, ist eine Friedhofsruhe im Thema Lebensrecht ungeborener Kinder.
Diese Friedhofsruhe wird von uns verhindert werden.
Mit Petitionen und Postkarten, mit Werbung in den sozialen Netzwerken, mit Büchern und Faltblättern werden wir die ungeborenen Kinder sichtbar machen und allen Menschen zeigen, wie ihr Recht auf Leben mit den Füßen getreten wird.
Ich freue mich, diesen Kampf zusammen mit Ihnen zu führen.
Zusammen werden wir erreichen, dass die Kinder im Mutterleib den Schutz erhalten, den sie verdienen.
Mit einer deutlichen Mehrheit von 371 zu 277 Stimmen hat der Deutsche Bundestag am 21. Februar 2019 die Reform des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) beschlossen.
Von Anbeginn der Debatte haben wir uns in zahlreichen Aktionen für die Beibehaltung des Werbeverbots in der bisherigen Form eingesetzt.
Ich möchte mich für Ihren Einsatz und Ihre finanzielle Hilfe bedanken: Nur mit Ihrer Unterstützung waren diese vielen Einsätze möglich.
Obwohl der Paragraph schließlich reformiert wurde, können wir manche Erfolge zu unseren Gunsten verbuchen.
Anfangs drohte eine Streichung des Paragraphen, also die völlige Legalisierung der Werbung für Abtreibungen.
Nur durch die Mobilisierung Tausender von Menschen konnte das Schlimmste abgewendet.
Selbstverständlich dürfen wir uns mit diesem „geringeren Übel“ nicht zufriedengeben.
Dennoch können wir stolz und glücklich sein, dass wir so viele Menschen überzeugen konnten, sich an unseren Aktionen zu beteiligen und sich für das Recht auf Leben der ungeborenen öffentlich einzusetzen.
Die Frage, die sich jetzt stellt ist, ob nun die Debatte um den § 219a beendet ist.
Aus mehreren Gründen ist das nicht der Fall.
Die Abtreibungsaktivisten und ihre Alliierten in den linken Parteien haben schon am Tag der Abstimmung angekündigt, dass sie weiterhin für die Streichung kämpfen würden.
Auch innerhalb der SPD haben etliche den Kompromiss mit der Union bedauert und bekräftigt, dass eine Streichung des Paragraphen weiterhin angestrebt wird.
Der Kompromiss von Union und SPD zum 219a ist also wacklig.
Vor allem dürfen wir nicht vergessen, dass die Abtreibungslobby dem § 219a den Kampf angesagt hat, um Abtreibungsaktivisten und Radikalfeministinnen zu mobilisieren.
Der politische Kampf um den Werbeverbot für Abtreibungen war für die Abtreibungslobby vor allem ein Instrument, um das Thema Abtreibung aus ihrer Sicht in die Öffentlichkeit zu bringen.
Ihr Ziel ist nämliche die öffentliche Agitation gegen das Recht auf Leben der Ungeborenen.
Und diese Agitation wollen sie fortführen in steigendem Maße.
Deshalb ist es so wichtig, dass wir immer aktiv sind und weiterwachsen.
Wir müssen immerfort das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder in der Öffentlichkeit betonen und die Ungeborenen durch Kampagnen und Werbung sichtbar machen.
Was die Abtreibungslobby erreichen will, ist eine Friedhofsruhe im Thema Lebensrecht ungeborener Kinder.
Diese Friedhofsruhe wird von uns verhindert werden.
Mit Petitionen und Postkarten, mit Werbung in den sozialen Netzwerken, mit Büchern und Faltblättern werden wir die ungeborenen Kinder sichtbar machen und allen Menschen zeigen, wie ihr Recht auf Leben mit den Füßen getreten wird.
Ich freue mich, diesen Kampf zusammen mit Ihnen zu führen.
Zusammen werden wir erreichen, dass die Kinder im Mutterleib den Schutz erhalten, den sie verdienen.