Pilar von Oldenburg
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag und ehemalige Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, hat in einem Interview mit der taz am 4. August 2019 auf die Frage „Wollen Sie den Paragrafen 218 abschaffen?“ geantwortet:
„Die Abschaffung des Paragrafen 218 ist eine Forderung der Grünen. Ich vertrete diese Forderung auch.“
Auf die Frage, ob die Grünen auch parlamentarische Initiativen dazu einbringen würden, antwortete Göring-Eckhardt:
„Wir werden als Grüne auch Gesetzesinitiativen zum Paragrafen 218 einbringen. Wir müssen nur sehen, wie und wann wir das machen.“
Die Reporterin konnte wohl die Radikalität der Aussagen Göring-Eckhardts nicht ganz glauben und hakte nach. Die grüne Politikerin erklärte abermals:
„Eine Abschaffung des Paragrafen 218 wäre ein frauenpolitischer Meilenstein, den wir niemals aus den Augen verlieren dürfen.“
Sodann fragte die Reporterin nach dem Lebensrecht. Daraufhin erklärte Göring-Eckhardt unmissverständlich:
Göring-Eckardt: „Man kann den Schutz des Embryos nicht über die Grundrechte der Frau stellen.“
Diese Aussagen dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden, denn sie dokumentieren eine deutliche Radikalisierung der Grünen im Thema Lebensrecht.
Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 haben die Grünen die Entkriminalisierung der Abtreibung gefordert:
„Frauen müssen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können.“
De facto geht das nur über eine Abschaffung des § 218 StGB.
Dieses Wahlziel der Grünen führte damals zu großen Protesten.
Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 standen solche Forderungen nicht mehr.
Dass nun Eckhardt-Göring die Abschaffung des § 218 StGB ausdrücklich fordert ist deshalb eine markante Verschärfung der Pro-Abtreibungsposition der Grünen.
Man muss dabei bedenken, dass eine Abschaffung des Paragraphen § 218 StGB nichts anderes bedeutet als eine Liberalisierung der Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt.
Dass dies auch so intendiert ist wird klar, wenn Sie sagt: „Man kann den Schutz des Embryos nicht über die Grundrechte der Frau stellen.“
Beim Bundeskongress der Jusos am 29. November 2018 erhielt ein Antrag mit einem solchen Inhalt die notwendige Mehrheit.
Damals brach über Jusos und SPD eine allgemeine Welle der Entrüstung aus.
Kaum jemand konnte fassen, dass die (angehenden) Politiker die Freigabe von Abtreibungen bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt fordern können.
Nun behauptet eine der prominentesten Politiker der Grünen, noch dazu ehemalige Präses der Synode der EKD, dasselbe.
Fazit: Die Grünen radikalisieren sich zunehmend in ihrem Kampf gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder.
Aufgrund der hohen Umfragewerte und der neuen Bereitschaft der SPD, eine Volksfrontregierung mit Linken und Grünen zu bilden, ist äußerst bedrohlich.
Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine starke Front des Lebensrechts in Deutschland aufbauen.
Sie können uns dabei helfen, indem Sie Bekannte, Freunde und Verwandte einladen, an unseren Aktionen teilzunehmen.
Bitte verwenden Sie dafür folgenden Link:
https://www.dvck.org/wie-kann-ich-helfen/
Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag und ehemalige Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, hat in einem Interview mit der taz am 4. August 2019 auf die Frage „Wollen Sie den Paragrafen 218 abschaffen?“ geantwortet:
„Die Abschaffung des Paragrafen 218 ist eine Forderung der Grünen. Ich vertrete diese Forderung auch.“
Auf die Frage, ob die Grünen auch parlamentarische Initiativen dazu einbringen würden, antwortete Göring-Eckhardt:
„Wir werden als Grüne auch Gesetzesinitiativen zum Paragrafen 218 einbringen. Wir müssen nur sehen, wie und wann wir das machen.“
Die Reporterin konnte wohl die Radikalität der Aussagen Göring-Eckhardts nicht ganz glauben und hakte nach. Die grüne Politikerin erklärte abermals:
„Eine Abschaffung des Paragrafen 218 wäre ein frauenpolitischer Meilenstein, den wir niemals aus den Augen verlieren dürfen.“
Sodann fragte die Reporterin nach dem Lebensrecht. Daraufhin erklärte Göring-Eckhardt unmissverständlich:
Göring-Eckardt: „Man kann den Schutz des Embryos nicht über die Grundrechte der Frau stellen.“
Diese Aussagen dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden, denn sie dokumentieren eine deutliche Radikalisierung der Grünen im Thema Lebensrecht.
Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 haben die Grünen die Entkriminalisierung der Abtreibung gefordert:
„Frauen müssen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminalisierung entscheiden können.“
De facto geht das nur über eine Abschaffung des § 218 StGB.
Dieses Wahlziel der Grünen führte damals zu großen Protesten.
Im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 standen solche Forderungen nicht mehr.
Dass nun Eckhardt-Göring die Abschaffung des § 218 StGB ausdrücklich fordert ist deshalb eine markante Verschärfung der Pro-Abtreibungsposition der Grünen.
Man muss dabei bedenken, dass eine Abschaffung des Paragraphen § 218 StGB nichts anderes bedeutet als eine Liberalisierung der Abtreibung bis unmittelbar vor der Geburt.
Dass dies auch so intendiert ist wird klar, wenn Sie sagt: „Man kann den Schutz des Embryos nicht über die Grundrechte der Frau stellen.“
Beim Bundeskongress der Jusos am 29. November 2018 erhielt ein Antrag mit einem solchen Inhalt die notwendige Mehrheit.
Damals brach über Jusos und SPD eine allgemeine Welle der Entrüstung aus.
Kaum jemand konnte fassen, dass die (angehenden) Politiker die Freigabe von Abtreibungen bis unmittelbar vor der natürlichen Geburt fordern können.
Nun behauptet eine der prominentesten Politiker der Grünen, noch dazu ehemalige Präses der Synode der EKD, dasselbe.
Fazit: Die Grünen radikalisieren sich zunehmend in ihrem Kampf gegen das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder.
Aufgrund der hohen Umfragewerte und der neuen Bereitschaft der SPD, eine Volksfrontregierung mit Linken und Grünen zu bilden, ist äußerst bedrohlich.
Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, dass wir eine starke Front des Lebensrechts in Deutschland aufbauen.
Sie können uns dabei helfen, indem Sie Bekannte, Freunde und Verwandte einladen, an unseren Aktionen teilzunehmen.
Bitte verwenden Sie dafür folgenden Link:
https://www.dvck.org/wie-kann-ich-helfen/