Pilar von Oldenburg
Die makabre Logik der Abtreibungsaktivisten lautet:
„Wenn ein Mensch eigentlich gar kein Mensch ist, dann kann man ihn problemlos beseitigen.“
Damit Sie nicht denken, ich würde übertreiben, zitiere ich zwei Beispiele aus der letzten Zeit.
Im „Gen-ethischen Informationsdienst Nr. 249 vom Mai 2019“ schreibt Kirsten Achtelik:
„Die „Kinder“, die diese Bewegung [gemeint sind die Lebensrechtler] schützen will, sind jedoch noch gar keine. Vielmehr geht es um Föten oder werdende Kinder, die sich in Körpern von Schwangeren befinden. Es geht der „Lebensschutz“-Bewegung also gar nicht um Kinderschutz, sondern darum, Frauen von Schwangerschaftsabbrüchen abzuhalten.“
Kurz: Kinder im Mutterleib sind für die Abtreibungsaktivisten keine Kinder. Also kann man sie abtreiben.
Aus der Geschichte kennen wir diese Mentalität sehr gut: Man nimmt Menschen ihr Menschsein weg, um sie zu Objekten zu machen und frei über sie verfügen zu können.
Nicht nur die Moral und der christliche Glaube erkennen im ungeborenen Kind einen Menschen, sondern auch die deutsche Rechtsprechung.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sprechen nämlich dem Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben zu, das geschützt werden muss.
Wie argumentieren Abtreibungsaktivisten gegen diese Vergaben des Rechts, der Moral und des menschlichen Verstandes?
In einem Interview mit der „taz“ vom 10. Juni 2019 behauptet die Juristin Ulrike Lembke: „Die Idee der grundrechtlichen Schutzpflicht geht davon aus, dass sich der Staat schützend zwischen zwei Personen stellt und verlangt, dass die eine die Beeinträchtigung der anderen unterlässt. Aber hier ist es juristisch kategorial anders: Die ungewollt Schwangere und der Embryo sind nicht trennbar. Solange ein Fötus mit dem Körper der Schwangeren verbunden ist, gibt es kein Dreieck, sondern ein bilaterales Verhältnis von ungewollt Schwangerer und Staat.“
Diese „Juristin“ behauptet, das ungeborene Kind sei ein Teil des Körpers der Frau und würde eigentlich nicht existieren. Deshalb könne es auch nicht Träger von Grundrechten (recht auf Leben) sein.
Der technologische Fortschritt der letzten Jahrzehnte in der vorgeburtlichen Medizin war gigantisch.
So ist heute wissenschaftlich erwiesen, dass das ungeborene Kind ab der Zeugung ein eigenständiger Mensch ist.
Den Abtreibungsaktivisten ist das egal: Sie wollen die ungeborenen Menschen entmenschlichen um sie „beseitigen“ zu können.
Unsere Strategie muss sein:
Die Menschen daran zu erinnern, dass ungeborene Kinder leben, existieren und massenhaft getötet werden!
Deshalb möchte ich Sie bitten, dass Sie unsere Aktion zur Einführung eines staatlichen „Gedenktages für die ungeborenen Kinder“ mit Ihrer Unterschrift unterstützen:
https://www.dvck.org/gedenktag/
Die makabre Logik der Abtreibungsaktivisten lautet:
„Wenn ein Mensch eigentlich gar kein Mensch ist, dann kann man ihn problemlos beseitigen.“
Damit Sie nicht denken, ich würde übertreiben, zitiere ich zwei Beispiele aus der letzten Zeit.
Im „Gen-ethischen Informationsdienst Nr. 249 vom Mai 2019“ schreibt Kirsten Achtelik:
„Die „Kinder“, die diese Bewegung [gemeint sind die Lebensrechtler] schützen will, sind jedoch noch gar keine. Vielmehr geht es um Föten oder werdende Kinder, die sich in Körpern von Schwangeren befinden. Es geht der „Lebensschutz“-Bewegung also gar nicht um Kinderschutz, sondern darum, Frauen von Schwangerschaftsabbrüchen abzuhalten.“
Kurz: Kinder im Mutterleib sind für die Abtreibungsaktivisten keine Kinder. Also kann man sie abtreiben.
Aus der Geschichte kennen wir diese Mentalität sehr gut: Man nimmt Menschen ihr Menschsein weg, um sie zu Objekten zu machen und frei über sie verfügen zu können.
Nicht nur die Moral und der christliche Glaube erkennen im ungeborenen Kind einen Menschen, sondern auch die deutsche Rechtsprechung.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sprechen nämlich dem Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben zu, das geschützt werden muss.
Wie argumentieren Abtreibungsaktivisten gegen diese Vergaben des Rechts, der Moral und des menschlichen Verstandes?
In einem Interview mit der „taz“ vom 10. Juni 2019 behauptet die Juristin Ulrike Lembke: „Die Idee der grundrechtlichen Schutzpflicht geht davon aus, dass sich der Staat schützend zwischen zwei Personen stellt und verlangt, dass die eine die Beeinträchtigung der anderen unterlässt. Aber hier ist es juristisch kategorial anders: Die ungewollt Schwangere und der Embryo sind nicht trennbar. Solange ein Fötus mit dem Körper der Schwangeren verbunden ist, gibt es kein Dreieck, sondern ein bilaterales Verhältnis von ungewollt Schwangerer und Staat.“
Diese „Juristin“ behauptet, das ungeborene Kind sei ein Teil des Körpers der Frau und würde eigentlich nicht existieren. Deshalb könne es auch nicht Träger von Grundrechten (recht auf Leben) sein.
Der technologische Fortschritt der letzten Jahrzehnte in der vorgeburtlichen Medizin war gigantisch.
So ist heute wissenschaftlich erwiesen, dass das ungeborene Kind ab der Zeugung ein eigenständiger Mensch ist.
Den Abtreibungsaktivisten ist das egal: Sie wollen die ungeborenen Menschen entmenschlichen um sie „beseitigen“ zu können.
Unsere Strategie muss sein:
Die Menschen daran zu erinnern, dass ungeborene Kinder leben, existieren und massenhaft getötet werden!
Deshalb möchte ich Sie bitten, dass Sie unsere Aktion zur Einführung eines staatlichen „Gedenktages für die ungeborenen Kinder“ mit Ihrer Unterschrift unterstützen:
https://www.dvck.org/gedenktag/