Vorab soll festgestellt werden, dass der „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ lediglich ein Eckpunkt-Papier ist. Im Januar 2019 soll ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Erst dann wird man abschließend urteilen können.
Aus heutiger Sicht lässt sich aber schon folgendes sagen:
Das Papier ist ein Kompromiss zwischen den Positionen der SPD und der Union. Die SPD strebte die Streichung von § 219a StGB an und damit die Legalisierung von Werbung für Abtreibungen. Die Union lehnte jegliche Änderung ab.
Aus dem Eckpunkt-Papier lässt sich ablesen, dass von nun an Ärzte und Kliniken erwähnen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, mehr aber nicht. In der jetzigen Fassung des § 219a StGB dürfen sie das nicht. Hier liegt das Zugeständnis an die SPD seitens der CDU.
Aus der Sicht des Schutzes der ungeborenen Kinder ist dieses Zugeständnis zu kritisieren, denn es ist ein weiterer Schritt, Abtreibungen zu bagatellisieren und sie als eine übliche medizinische Leistung anzusehen.
Des Weiteren sollen staatliche Stellen Informationen über Abtreibungen veröffentlichen. In der Praxis würden Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, auf diese Informationen hinweisen.
Falls sich diese Informationen, die gewissermaßen einen offiziellen und verbindlichen Charakter haben sollen - auch für Ärzte und Kliniken - nach den Überlegungen des Eckpunktpapiers richten, so müssten sie deutlich die Verpflichtung zum Schutz des uneingeschränkten Lebensrechts hervorheben und den Willen, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren, berücksichtigen.
In den Eckpunkten steht nämlich, dass das oberste Ziel der Gesetzesänderung die Vermeidung von Abtreibung und der Schutz des ungeborenen Lebens sei. Die Eckpunkte erwähnen ausdrücklich, dass die Zahl der Abtreibungen „nach wie vor hoch“ sei und "Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts ausgebaut werden sollen“.
Sollte das Informationsmaterial, das die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitstellen, tatsächlich den Schutz des Lebens betonen und sollte sich der Staat tatsächlich bemühen, effiziente Maßnahmen zur Reduzierung der Abtreibungen entschließen, so wäre das selbstverständlich zu begrüßen.
Wie schon oben erläutert wurde, muss der endgültige Gesetzesentwurf und der konkrete Inhalt der angekündigten Informationen abgewartet werden, um ein abschließendes Urteil abzugeben.
Allerdings kann schon heute gesagt werden, dass die diffuse Redaktion der Eckpunkte eine Einladung an die Abtreibungsaktivisten und an die Abtreibungslobby ist, die Stimmung gegen den Schutz des Lebens so anzuheizen, damit am Ende die Novelle eindeutig zu Lasten der ungeborenen Kinder ausfällt.
Aus diesem Grund muss der Kampf für den Schutz des Lebens und einer entsprechend Gestaltung des § 219a fortgesetzt werden.
Für die Aktion SOS LEBEN (DVCK e.V.)
Benno Hofschulte
Mathias von Gersdorff
Pilar von Oldenburg
Aus heutiger Sicht lässt sich aber schon folgendes sagen:
Das Papier ist ein Kompromiss zwischen den Positionen der SPD und der Union. Die SPD strebte die Streichung von § 219a StGB an und damit die Legalisierung von Werbung für Abtreibungen. Die Union lehnte jegliche Änderung ab.
Aus dem Eckpunkt-Papier lässt sich ablesen, dass von nun an Ärzte und Kliniken erwähnen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen, mehr aber nicht. In der jetzigen Fassung des § 219a StGB dürfen sie das nicht. Hier liegt das Zugeständnis an die SPD seitens der CDU.
Aus der Sicht des Schutzes der ungeborenen Kinder ist dieses Zugeständnis zu kritisieren, denn es ist ein weiterer Schritt, Abtreibungen zu bagatellisieren und sie als eine übliche medizinische Leistung anzusehen.
Des Weiteren sollen staatliche Stellen Informationen über Abtreibungen veröffentlichen. In der Praxis würden Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen anbieten, auf diese Informationen hinweisen.
Falls sich diese Informationen, die gewissermaßen einen offiziellen und verbindlichen Charakter haben sollen - auch für Ärzte und Kliniken - nach den Überlegungen des Eckpunktpapiers richten, so müssten sie deutlich die Verpflichtung zum Schutz des uneingeschränkten Lebensrechts hervorheben und den Willen, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren, berücksichtigen.
In den Eckpunkten steht nämlich, dass das oberste Ziel der Gesetzesänderung die Vermeidung von Abtreibung und der Schutz des ungeborenen Lebens sei. Die Eckpunkte erwähnen ausdrücklich, dass die Zahl der Abtreibungen „nach wie vor hoch“ sei und "Maßnahmen zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie zum Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des bestehenden Rechts ausgebaut werden sollen“.
Sollte das Informationsmaterial, das die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereitstellen, tatsächlich den Schutz des Lebens betonen und sollte sich der Staat tatsächlich bemühen, effiziente Maßnahmen zur Reduzierung der Abtreibungen entschließen, so wäre das selbstverständlich zu begrüßen.
Wie schon oben erläutert wurde, muss der endgültige Gesetzesentwurf und der konkrete Inhalt der angekündigten Informationen abgewartet werden, um ein abschließendes Urteil abzugeben.
Allerdings kann schon heute gesagt werden, dass die diffuse Redaktion der Eckpunkte eine Einladung an die Abtreibungsaktivisten und an die Abtreibungslobby ist, die Stimmung gegen den Schutz des Lebens so anzuheizen, damit am Ende die Novelle eindeutig zu Lasten der ungeborenen Kinder ausfällt.
Aus diesem Grund muss der Kampf für den Schutz des Lebens und einer entsprechend Gestaltung des § 219a fortgesetzt werden.
Für die Aktion SOS LEBEN (DVCK e.V.)
Benno Hofschulte
Mathias von Gersdorff
Pilar von Oldenburg