Dienstag, 16. April 2024

EU-Parlament fordert Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta


In einer kontroversen Debatte hat das Europäische Parlament über die mögliche Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta diskutiert. Die Entscheidung fiel mit 336 Stimmen dafür, 163 dagegen und 39 Enthaltungen. Diese Initiative baut auf früheren Bemühungen auf, darunter die Ankündigung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Januar 2022, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Charta zu verankern. 

Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, das Recht auf Abtreibungen, in die im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Dies würde eine einstimmige Änderung der EU-Verträge erfordern.

Der Vorschlag wurde von Abgeordneten verschiedener politischer Parteien eingebracht, darunter Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke sowie – skandalöserweise - einige Mitglieder der konservativ-christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP). Ein Gegenentwurf der EVP, der die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten in Fragen der Abtreibung betont und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter fordert, fand keine Mehrheit. 43 Abgeordnete der EVP stimmten ebenfalls für das Recht auf Abtreibung, während 70 dagegen votierten und elf sich enthielten.

Die katholische Bischofskonferenz in Brüssel hatte den Vorstoß der Parlamentarier im Vorfeld kritisiert. Sie argumentierte, dass das Recht auf Leben der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte sei und dass eine Lockerung der Abtreibungsgesetze "in die entgegengesetzte Richtung zur wirklichen Förderung der Frauen und ihrer Rechte" führe. Papst Franziskus hat sich wiederholt und vehement gegen Abtreibung ausgesprochen