Dienstag, 14. November 2023

EKD-Synode streitet um EKD-Rat-Papier §218: Empörung und Proteste


Maximilian Klieber

Inmitten erheblichen Widerspruchs innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) steht der EKD-Rat vor der Herausforderung, seine kürzlich bekundete Unterstützung für eine Liberalisierung der Abtreibung zu überarbeiten. Während die Kirchenführung auf der Synode in Ulm auf interne Uneinigkeit stößt, deutet sich an, dass eine Korrektur der neuen Position in Erwägung gezogen werden könnte.

Während einer Plenumsdebatte äußerte die Theologieprofessorin Christine Axt-Piscalar Kritik an der einseitigen Auflösung des Konflikts zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau durch den EKD-Rat. Pietistisch orientierte Synodale schlossen sich ebenfalls dem Widerspruch an und forderten eine erneute Diskussion sowie eine mögliche Neufassung des Vorschlags, Abtreibungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, und dies zudem nach Fristen zu staffeln. 

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die EKD in Bezug auf die Ethik Gemeinsamkeiten mit der katholischen Kirche aufgibt und die Stellungnahme des Rates nicht ausreichend biblisch-theologisch begründet wurde. Die Frage nach einer theologischen Begründung, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte, wurde von Synodale Jonathan Mylius aufgeworfen. Intern wird zudem diskutiert, dass die EKD trotz früherer Versicherungen im Jahr 2022 unvorbereitet in die aktuelle Debatte eingestiegen sei. Die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs verteidigte für den EKD-Rat das vorgelegte Papier als den "Beginn der Debatte, nicht der Endpunkt". Sie betonte, dass das Gremium unter erheblichem Zeitdruck gestanden habe, da die von der Bundesregierung eingesetzte "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bis zum 10. Oktober eine Stellungnahme zur möglichen Herauslösung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht erbaten, in die jedoch keine Kirchenvertreter berufen wurden. 

Um die Position zu schärfen und in mögliche Gesetzgebungsverfahren einzubringen, plant die EKD nun die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die einen detaillierten Text erarbeiten soll. Damit hofft die evangelische Kirche, Einfluss in der parlamentarischen Debatte um die Abtreibung einzunehmen.

Bild des Rates der EKD: Fotograf: EKD/Jens Schulze