Endgültige Fassung (am 13. Juni 2021 beschlossen):
Selbstbestimmung durch Gesundheitsversorgung .Alle Menschen, müssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch ist dafür notwendig. Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre. In dieser Zeit sind gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen notwendig. Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss der bestmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet werden. Um Ärzt*innen vor drohenden Anzeigen zu schützen, gilt es insbesondere den § 219a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. In einem ersten Schritt müssen die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen und Geringverdiener*innen unbürokratisch übernommen werden. Perspektivisch soll der kostenfreie und leichte Zugang zu Verhütungsmitteln für alle gelten. Am einfachsten wäre es, diesen Zugang über die Krankenkassen zu regeln.
Änderungen im Entwurfes des Bundesvorstandes durch den Parteitag vom 11. - 13. Juni 2021:
.Alle Menschen, auch Mädchen und Frauen, sollenmüssen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sindist dafür notwendig. Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, gehört mit zu den schwersten im Lebenist allein ihre. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass diese Frauen gut beratenIn dieser Zeit sind gute Beratungs- und medizinisch professionell versorgt werdenVersorgungsstrukturen notwendig. Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden,Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und Ärzt*innen§ 219), sondern außerhalb geregelt wird. Schwangere, die einen solchen ausführen, müssen etwa durcheine Beratung aufsuchen sowie die Einrichtung von SchutzzonenBeratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Ungewollt Schwangere brauchen den bestmöglichenBei einer ungewollten Schwangerschaft muss der bestmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet werden. Um diesen zu gewährleisten und Ärzt*innen vor drohenden Anzeigen zu schützen, gilt es insbesondere den § 219 a219a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die
In einem ersten Schritt müssen die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung müssen für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen und Geringverdiener*innen unbürokratisch übernommen werden. Perspektivisch soll der kostenfreie und leichte Zugang zu Verhütungsmitteln für alle gelten. Am einfachsten wäre es, diesen Zugang über die Krankenkassen zu regeln.
Quelle: https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_5_zusammen_leben-11305