Freitag, 14. Mai 2021

Deutscher Ärztetag streicht Verbot der Suizidbeihilfe – ein moralisches Dilemma

Nina Stec

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe im vergangenen Jahr, das Verbot der organisierten bzw. geschäftsmäßigen Suizidassistenz als verfassungswidrig zu streichen, wurde auf dem Deutschen Ärztetag per Mehrheitsentscheid beschlossen, den Satz „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten" aus der Berufsordnung zu entfernen. Damit entfällt das bisher gültige Verbot der Suizidbeihilfe.

Der Präsident der Bundesärztekammer betont allerdings, dass Ärzte grundsätzlich und in erster Linie dem Leben verpflichtet seien. Kein Arzt dürfe also zur Suizidassistenz gezwungen werden. Sie solle auch nicht zur normalen ärztlichen Leistung werden, vielmehr dürfen Ärzte in Zusammenarbeit mit Patienten im Einzelfall nach Gewissen entscheiden. Somit erhalte auch kein Patient Anspruch darauf, bei seinen Suizidabsichten ärztlich unterstützt zu werden. Der Beschluss 2020 besagt allerdings, dass die „Entscheidung über das eigene Lebensende“ ein wichtiger Ausdruck der Selbstbestimmung sei, und räumt den Suizidwilligen ein Recht auf Hilfe durch Dritte (Ärzte) ein, um die Selbsttötung „sicher und schmerzfrei“ durchführen zu können. Anders als bei der Tötung auf Verlangen, die in Deutschland weiterhin verboten bleiben soll, soll es Ärzten nicht gestattet werden, tödliche Mittel direkt an Sterbewillige zu verabreichen. Die Suizidassistenz bestehe darin, solche Mittel zur Selbsteinnahme zur Verfügung zu stellen.

Sowohl der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes als auch die Entscheidung des Deutsches Ärztetags sind höchst umstritten. 

Der Präsident des katholischen Caritasverbandes bezeichnet die Assistenz zum Suizid als nicht mit den christlichen Wertevorstellungen vereinbar, welche in kirchlichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Andere Stimmen aus den Landesärztekammern in Bayern und Bremen befürchten, dass Suizidassistenz mit der Zeit zur Normalität werden und sogar ein Rechtfertigungsdruck bei unheilbar kranken Menschen entstehen könnte, wenn diese sich gegen einen assistierten Suizid entschieden.

Auch sei ein Anstieg der Suizidrate nicht auszuschließen, wenn nicht nur unheilbar kranke ältere Menschen diese Option in Betracht ziehen, sondern auch psychisch Kranke und Menschen in schweren Lebenslagen, deren Konflikte aber möglicherweise vorübergehender Natur sind, sodass ihnen auch anderweitig geholfen werden könnte. Doch auch diese Menschen könnten dann auf ihre Selbstbestimmung bestehen. Auch die Coronapandemie, welche nachweislich zahlreiche Menschen in individuelle Krisensituationen brachte, könnte ihren Teil dazu beitragen, die Zahlen noch weiter anzuheben.

In den Niederlanden etwa, wo in der Sterbehilfe sowohl die assistierte Selbsttötung als auch die Tötung auf Verlangen durch Ärzte legal sind, ist die Zahl derjenigen, die diese in Anspruch nehmen, im vergangenen Jahr um 9 Prozent angestiegen. Insgesamt 4,1 Prozent aller Todesfälle im Jahr 2020 in den Niederlanden gingen auf diese Ursache zurück. Die größte Gruppe der auf eigenen Wunsch Getöteten waren Krebskranke zwischen 70 und 80 Jahren. Doch auch neurologische Krankheiten wie Parkinson und ALS, psychische Erkrankungen und Fälle von Demenz stehen weit oben auf der Liste der Begründungen. Gerade bei Letzteren kam es allerdings auch zu fragwürdigen Fällen, in denen etwa die schriftliche Willensbekundung der Sterbewilligen fehlte oder aufgrund der Verwirrtheit nicht abzuschätzen war, inwieweit der Todeswunsch ihrem eigenen Willen entsprach, oder ob sie eventuell von ihrem Umfeld zu dieser Entscheidung beeinflusst worden waren.

Verbände wie Ärzte für das Leben oder die Wiener Ethikerin Susanne Kummer halten deutsche Lockerungen im Bereich der Sterbehilfe für fatal. Menschen seien auch im Leid keine für sich alleinstehenden Individuen, sondern immer abhängig von anderen Einflüssen. Ob die Entscheidung für den eigenen Tod wirklich freiwillig und autonom gefallen sei, könnten daher selbst staatlich legitimierte Beratungsstellen nicht feststellen. Sterbewillige seien höchst verletzlich und fürchteten sich davor, anderen zur Last zu fallen. Deshalb flüchten sie häufig in die Isolation vermeintlicher Autonomie, die sie in die Hoffnungslosigkeit treibe. Deshalb stellt die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts für Kummer einen schweren Rückschritt dar, bei dem der Rechtsstaat den „Schutz des Schwächeren zugunsten des Stärkeren“ aufgebe. Die Zulassung der Tötung unter bestimmten Umständen öffne unweigerlich das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare Entwicklungen.

In Deutschland sterben jährlich etwa 10000 Menschen durch Suizid, darunter hauptsächlich psychisch Erkrankte. Wesentliche Aufgabe des Ärzteparlamentes und der Politik sei deswegen die Suizidprävention weiter auszubauen, die in Deutschland für viele sterbewillige Menschen notwendiger sei als Suizidassistenz. Statt eines Rechts auf Selbsttötung brauche es mehr Solidarität und Schutz für Menschen in schweren Lebenskrisen. Oder: An Stelle von  Hilfe zum Sterben sei Hilfe zum Leben angebracht.