Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Vorsitzende des Vereins Ärzte für das Leben e.V., Prof. Dr. med. Paul Cullen: „Es darf keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids geben“. Dieser Schutz, den der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Prof. Winfried Hardinghaus, für Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Patientengruppen gestern in einer Pressemitteilung forderte, müsse auch uneingeschränkt für Ärztinnen und Ärzte gelten, stellte Cullen klar.
„Der Fokus ärztlichen Handelns muss ausschließlich auf der Suizidprävention und der Palliativmedizin liegen. Die palliativmedizinische Begleitung hat mit Leben und Heilung im ureigensten Sinn zu tun. Die Praxis zeigt, dass gerade diese letzte Zeit besonders „lebendig“ und wertvoll ist“, gab der ÄfdL-Vorsitzende zu bedenken. „Tötung auf Verlangen oder ärztliche Sterbehilfe durch die Hintertür des ärztlich assistierten Suizids gehört nicht zu unseren Aufgaben“. Dies bekräftigte auch jüngst der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Prof. Frank-Ulrich Montgomery, bei der Eröffnung der diesjährigen „Woche für das Leben“ am 17. April. Ärzte haben laut Montgomery eine doppelte Aufgabe: „Sterben zu verhindern, wo äußere Einflüsse zu vorzeitigem Tod führen, und Sterben zu erleichtern, wo es der natürliche Abschluß des Lebens ist.“
Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid geht von mehreren Missverständnissen aus
Die Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid geht laut Cullen von mehreren Missverständnissen aus: „Erstens von einer falschen Vorstellung bezüglich der Autonomie des Menschen, die nicht für sich allein im Raume schwebt sondern stets in Beziehung zum Mitmenschen steht. Aus diesem Grund wird die Haltung der Menschen, auch der Ärztinnen und Ärzte, die den Suizidwilligen begegnen, den Suizidwunsch in die eine oder andere Richtung beeinflussen.
Das zweite Missverständnis ist, dass es möglich sein wird, eine scharfe Trennung zwischen Suizidbeihilfe und die Tötung auf Verlangen zu ziehen. Was passiert etwa, wenn der Suizidversuch misslingt? Legt der Arzt nach, oder verlegt er den Patienten – gegen seinen mutmaßlichen Willen - auf die Intensivstation?
Ein drittes Missverständnis betrifft den Kern des Arztberufs. Wie eine große Gruppe von Politikern aus der Partei „Die Linke“ Mitte April in einer großen Anzeige in der Zeitung „Neues Deutschland“ bemerkte, muss der Arzt „Lebenshelfer bei bestmöglicher medizinischer Versorgung bleiben“. Es darf niemals die Absicht ärztlichen Handelns sein, dass nach einer Konsultation der Patient nicht mehr lebt.
Schließlich besteht ein Missverständnis darin, dass Ärzte eine besondere Kompetenz bei der Verabreichung tödlicher Gifte besäßen. Diese Vorstellung entspringt eher dem Bereich der Detektiv-Romane als der Wirklichkeit, denn bisher gehörte diese Tätigkeit ausschließlich der Tiermedizin, jedoch niemals der Humanmedizin an“, sagte Cullen.