Von Felizitas Küble
Am Donnerstag, dem 4. März 2021, gab es im Bundestag eine Debatte, die von Medien und Öffentlichkeit offenbar kaum beachtet wurde:
Erstmalig wurde über einen von der Fraktion „Die Linke“ vorgelegten Antrag beraten, in dem sie das „Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ will (19/26980).
Unter der erwähnten „Selbstbestimmung“ versteht die Abtreibungslobby und auch diese Partei eine uneingeschränkte Fremdbestimmung über und gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder, nämlich die totale Abtreibungsfreiheit bzw. de-facto-Abschaffung des bisherigen $218 und der damit verbundenen Unter- und Neben-Paragraphen (218a, b und, c sowie § 219, 219 a und b.),
Auch mit dem Ausdruck einer „reproduktiven Gerechtigkeit“ ist genau das Gegenteil gemeint, nämlich eben nicht Reproduktion (Fruchtbarkeit), sondern straffreie Vernichtung des Babys bis zum 9. Monat einschließlich – und damit eben keine „Gerechtigkeit“, sondern blutige Massentötung schutzloser Babys im Mutterleib ohne jede rechtliche Einschränkung, wenn die Schwangere dies wünscht.
Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr wies in ihrer Bundestagsrede zudem darauf hin, daß der ursprüngliche Ausdruck einer „reproduktiven Gerechtigkeit“ einen genau gegenteiligen Hintergrund aufweist:
„Der Begriff „reproduktive Gerechtigkeit“ stammt ja auch aus einem ganz anderen Kontext. Er entstand, weil 1994 rund um die UN-Entwicklungskonferenz in Kairo schwarze Frauen explizit in Abgrenzung zu der weiß dominierten Pro-Choice-Bewegung ausdrücken wollten, dass es auch ein Recht geben muss, sich für Kinder zu entscheiden. Sie standen unter dem Eindruck westlicher Entwicklungspolitik, die zur Folge hatte, dass sich Frauen zu Empfängnisverhütung und Sterilisation gedrängt sahen.„
Die Linksfraktion vermeidet sogar den Ausdruck „schwangere Frau„; da er wohl die geschlechterübergreifende Transgender-Ideologie mißachten würde.
In deren Antrag heißt es zum Thema „Austragungspflicht“ (Fortsetzung der Schwangerschaft):
„Eine solche angenommene Austragungspflicht macht gebärfähige Körper, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper, zum Objekt dieser Austragungspflicht.“
Der ultralinke Unsinn kennt keine Grenzen, denn es geht wie folgt weiter:
„Während niemand dazu gezwungen werden darf, den eigenen Körper, Körperflüssigkeiten oder Körperteile gegen den eigenen Willen anderen zur Verfügung zu stellen, gilt dies für ungewollt Schwangere nicht. Sie werden verpflichtet, den eigenen Körper für mindestens neun Monate zur Verfügung zu stellen.“
Wie zu erwarten war, haben Politiker von CDU/CSU (insbesondere CSU) und AfD (Beatrix von Storch) dem irrsinnigen und zudem verfassungswidrigen Ansinnen widersprochen; allerdings auch die FDP – und zwar für die Liberalen erstaunlich deutlich mit Hinweis auf den „Schutz des ungeborenen Lebens“.
Der Antrag der Linksfraktion wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend überwiesen.
Erstveröffentlichung: https://charismatismus.wordpress.com/2021/03/11/linksfraktion-fordert-totale-abtreibungsfreiheit/