Dienstag, 9. Februar 2021

Antwort der EKD auf E-Mail-Aktion von SOS Leben (Flyer Diakonie Bayern)


Wir haben Ihre kritische Rückmeldung zum Sammlungsflyer der Diakonie Bayern, dem Landesverband der bayerischen Diakonie, erhalten. Er wurde vom Landesverband anlässlich der bevorstehenden Frühjahrssammlung erstellt; die Evangelische Kirche in Deutschland ist darum nicht direkt dafür verantwortlich. Wir nehmen – in Absprache mit der Diakonie Bayern – dennoch kurz Stellung dazu, da Sie uns angeschrieben haben.

Die Beratungsstellen der Diakonie arbeiten auf der Basis christlicher Werte. Dazu gehört die Überzeugung, dass das menschliche Leben ein Geschenk Gottes ist. Die Beratung will daher immer eine Beratung für das Leben sein.

Zugleich erfolgt die Beratung auf der gesetzlichen Grundlage des §219 StGB. Auch hier ist eindeutig der Vorrang für den Schutz des Ungeborenen vorgeschrieben, und dies ist auch handlungsleitend für die Beraterinnen und Berater der Diakonie; sie wissen sich also durchaus dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet die Beratungsstellen jedoch aber eben auch ausdrücklich zu einer „ergebnisoffenen“ Beratung. Das kann bedeuten, dass manche Frau tatsächlich mit dem Entschluss die Beratung in Anspruch nimmt, das Kind nicht zu bekommen. Wir wissen aber auch, dass durch die bewusst ergebnisoffene Beratung auch viele Frauen wieder den Mut finden, ihr Kind zu behalten. Die Diakonie handelt also auch in der Beratung durchaus im Interesse der Schwächsten unserer Gesellschaft.

Und wenn Sie sich den Flyer ansehen, werden Sie feststellen: Bis auf das von Ihnen kritisierte Beispiel – und man hätte sicherlich eines wählen können, dass die Grundhaltung der Diakonie besser verdeutlicht  - finden Sie ausschließlich konkrete Hilfsangebote der Diakonie Bayern für Frauen bzw. Familien in dem von Ihnen genannten Sinne.

Da sich das Faltblatt bereits in der Verteilung befindet, ist ein Rückruf nicht möglich. Die Diakonie Bayern wird jedoch den Gemeinden einen Artikel für ihren jeweiligen Gemeindebrief zur Verfügung stellen, in dem das „Ja zum Leben“ als Grundlage der diakonischen Beratung klar herausgestellt wird, um eventuellen Unklarheiten über die Haltung der Diakonie zu begegnen.