Aus den Bayerischen "Grundsätzen der Familien- und Sexualerziehung"
Aktionstag für das Leben
1Das GG verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. 2Bereits dem ungeborenen menschlichen Leben kommt Menschenwürde zu. 3Diese Schutzpflicht gründet in Art. 1 Abs. 1 GG und wird durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. 4Für die Schulen ergibt sich daraus die Aufgabe, die Würde auch des ungeborenen Lebens herauszustellen, Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Kind zu wecken und den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens bei den Schülerinnen und Schülern zu stärken. 5In Ergänzung zur unterrichtlichen Wissensvermittlung über den ungeborenen Menschen und sein Lebensrecht soll daher an den weiterführenden Schulen nach Möglichkeit jährlich ein „Aktionstag für das Leben “ unter Einbezug der Schülermitverantwortung und der Eltern durchgeführt werden. 6Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Fragen soll die Einsicht in die Notwendigkeit von Werten den Willen der Schülerinnen und Schüler festigen, im Sinne dieser Werte verantwortliche Entscheidungen zu treffen. 7Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der vielfältigen rechtlichen, ethischen, sozialen, kulturellen und politischen Bezüge scheint ebenso wie eine Zusammenarbeit mit anderen Schulen und staatlich anerkannten oder kirchlichen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sinnvoll. 8Schülerzentrierte Elemente, z.B. Diskussionsrunden mit Fachleuten oder theaterpädagogische Angebote, sollten im Vordergrund der Planung stehen. 9Dabei sind die in 3.2 aufgeführten Rahmenbedingungen zu beachten.