Mittwoch, 18. Dezember 2019

Antwort des Erzbistums München auf SOS-Leben-Aktion "Glockenläuten für die Ungeborenen"

Liebfrauendom München. Foto: Pixabay
Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen haben das Erzbistum München und Freising zahlreiche Zuschriften erreicht, die sich auf eine Initiative Ihres Vereins beziehen. Die Zuschriften sprechen sich dafür aus, am 28. Dezember 2019, dem Fest der Unschuldigen Kinder, die Kirchenglocken zu läuten und so auf das Lebensrecht der ungeborenen Kinder hinzuweisen.

Wir wissen uns in dem Anliegen, das Leben des Menschen von seinem Beginn bis zu seinem Ende zu schützen, mit Ihnen verbunden. Entsprechend äußert sich immer wieder auch Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, beispielsweise anlässlich des Marsches für das Leben am 21. September 2019 in Berlin, als er daran erinnerte, dass die Würde des Menschen unantastbar sei. „Dies ist besonders dann zu betonen, wenn das Lebensrecht eines ungeborenen oder schwerkranken Menschen in Frage gestellt wird“, so der Erzbischof (https://dbk.de/nc/presse/aktuelles/meldung/marsch-fuer-das-leben-2019/detail/).

Jedoch soll das Glockenläuten liturgischen Anlässen und damit seiner eigentlichen, religiösen Funktion, zum Gottesdienst und zum Gebet einzuladen, vorbehalten bleiben. Deshalb sprechen wir generell keine Empfehlungen an unsere Pfarreien aus, zu anderen als liturgischen Anlässen die Kirchenglocken zu läuten. Selbstverständlich ist es aber immer möglich, ein Gebet, eine Andacht oder einen Gottesdienst einem bestimmten Anliegen zu widmen, beispielsweise dem Schutz der ungeborenen Kinder.

Gern können Sie diese Nachricht veröffentlichen oder weitergeben. Leider ist es uns nicht möglich, die zahlreichen Zuschriften, die uns erreichen, direkt zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Bettina Göbner
Leiterin der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit / Interne Kommunikation
Stabsstelle Kommunikation

Erzdiözese München und Freising
Erzbischöfliches Ordinariat München
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80333 München

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