Für Ihr Schreiben und der Teilnahme an dem Massenmailing zum Thema „Laudatio von Rita Süssmuth für Abtreibungsärztin Hänel“ danke ich Ihnen.
Auf der Basis des christlichen Menschenbildes fühlen wir uns in besonderer Weise der Achtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde verpflichtet. Die CDU bekennt sich klar zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Dienstleistung wie jede andere, sondern berührt schutzbedürftiges und schützenswertes menschliches Leben. Schwangerschaftsbrüche sind in jedem Einzelfall ein sensibles Thema. Jeder Schwangerschaftsabbruch findet in einer schwierigen und ethisch herausfordernden Entscheidungssituation statt. Wenn unser Grundgesetz von der unantastbaren Würde des Menschen spricht, dann gilt das auch für ungeborenes Leben. Dieses Leben zu schützen, ist Auftrag des Staates – zumal es ein Leben ist, das besonders schutzbedürftig ist, weil es sich nicht wehren kann. Gleichzeitig sind Gesetzgeber und Gesellschaft in der Pflicht, die Nöte von schwangeren Frauen in Extrem- und Krisensituationen ernst zu nehmen und Hilfe anzubieten. Keine Frau darf in einer solchen Lage alleine gelassen werden.
Der Fall der von Ihnen erwähnten Ärztin Kristina Hänel war in der Tat seinerzeit Anlass u.a. für die SPD, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen zu fordern. Diesem Ansinnen hat sich die CDU erfolgreich entgegengestemmt. Frau Hänel setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht der Frau ein – dieses gilt es jedoch abzuwägen gegen das Recht eines ungeborenen Kindes auf Leben.
Ein solch schwieriger und schwerwiegender Abwägungsprozess braucht eine kluge Regelung. Wir haben in Deutschland eine solche kluge Regelung gefunden. Schwangerschaftsabbrüche sind bei uns zum Schutz des ungeborenen Lebens rechtswidrig. Dennoch bleibt ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei, um der konkreten Notsituation einer werdenden Mutter gerecht zu werden. Das ist eine kluge Lösung. Wir können stolz darauf sein, dass es uns nach jahrelangem Ringen in Deutschland gelungen ist, einen rechtlichen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu finden, der dieses hoch emotionale Thema befriedet hat. Hierzu hat Frau Professor Süssmuth einen erheblichen Beitrag geleistet. Die Übernahme der Laudatio bei der von Ihnen beschriebenen Preisverleihung ist jedoch eine persönliche Entscheidung von Professor Süssmuth.
In dem harten Ringen um die Aufrechterhaltung des Werbeverbots für Abtreibungen haben wir uns als Union durchgesetzt und mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch einen Kompromiss mit der SPD gefunden, der dem Lebensschutz Rechnung trägt. So wurde der Paragraph 219a nicht abgeschafft und Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt verboten. Gleichzeitig wurde Rechtssicherheit bei den Informationen im Interesse der Frauen erreicht. Auch dem Anliegen, Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, nicht zu kriminalisieren, wurde Rechnung getragen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wurde klargestellt, dass neutrale Information möglich ist – Werbung jedoch in keinem Fall.
Als CDU setzen wir vor allem auf Beratung. Nur in einer umfänglichen und unabhängigen Beratung ist es möglich, die Umstände zu klären, die für die Geburt eines Kindes und die mutmaßlich gegen die Geburt eines Kindes sprechen könnten. Nur in einer allumfassenden Beratung ist es möglich, darüber aufzuklären, welche Möglichkeiten und Unterstützung es gibt.
Wir möchten uns nochmals bei Ihnen für die Teilnahme an dem Massenmailing bedanken und hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Auf der Basis des christlichen Menschenbildes fühlen wir uns in besonderer Weise der Achtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde verpflichtet. Die CDU bekennt sich klar zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Dienstleistung wie jede andere, sondern berührt schutzbedürftiges und schützenswertes menschliches Leben. Schwangerschaftsbrüche sind in jedem Einzelfall ein sensibles Thema. Jeder Schwangerschaftsabbruch findet in einer schwierigen und ethisch herausfordernden Entscheidungssituation statt. Wenn unser Grundgesetz von der unantastbaren Würde des Menschen spricht, dann gilt das auch für ungeborenes Leben. Dieses Leben zu schützen, ist Auftrag des Staates – zumal es ein Leben ist, das besonders schutzbedürftig ist, weil es sich nicht wehren kann. Gleichzeitig sind Gesetzgeber und Gesellschaft in der Pflicht, die Nöte von schwangeren Frauen in Extrem- und Krisensituationen ernst zu nehmen und Hilfe anzubieten. Keine Frau darf in einer solchen Lage alleine gelassen werden.
Der Fall der von Ihnen erwähnten Ärztin Kristina Hänel war in der Tat seinerzeit Anlass u.a. für die SPD, eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen zu fordern. Diesem Ansinnen hat sich die CDU erfolgreich entgegengestemmt. Frau Hänel setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht der Frau ein – dieses gilt es jedoch abzuwägen gegen das Recht eines ungeborenen Kindes auf Leben.
Ein solch schwieriger und schwerwiegender Abwägungsprozess braucht eine kluge Regelung. Wir haben in Deutschland eine solche kluge Regelung gefunden. Schwangerschaftsabbrüche sind bei uns zum Schutz des ungeborenen Lebens rechtswidrig. Dennoch bleibt ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei, um der konkreten Notsituation einer werdenden Mutter gerecht zu werden. Das ist eine kluge Lösung. Wir können stolz darauf sein, dass es uns nach jahrelangem Ringen in Deutschland gelungen ist, einen rechtlichen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu finden, der dieses hoch emotionale Thema befriedet hat. Hierzu hat Frau Professor Süssmuth einen erheblichen Beitrag geleistet. Die Übernahme der Laudatio bei der von Ihnen beschriebenen Preisverleihung ist jedoch eine persönliche Entscheidung von Professor Süssmuth.
In dem harten Ringen um die Aufrechterhaltung des Werbeverbots für Abtreibungen haben wir uns als Union durchgesetzt und mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch einen Kompromiss mit der SPD gefunden, der dem Lebensschutz Rechnung trägt. So wurde der Paragraph 219a nicht abgeschafft und Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt verboten. Gleichzeitig wurde Rechtssicherheit bei den Informationen im Interesse der Frauen erreicht. Auch dem Anliegen, Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, nicht zu kriminalisieren, wurde Rechnung getragen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wurde klargestellt, dass neutrale Information möglich ist – Werbung jedoch in keinem Fall.
Als CDU setzen wir vor allem auf Beratung. Nur in einer umfänglichen und unabhängigen Beratung ist es möglich, die Umstände zu klären, die für die Geburt eines Kindes und die mutmaßlich gegen die Geburt eines Kindes sprechen könnten. Nur in einer allumfassenden Beratung ist es möglich, darüber aufzuklären, welche Möglichkeiten und Unterstützung es gibt.
Wir möchten uns nochmals bei Ihnen für die Teilnahme an dem Massenmailing bedanken und hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.