Pilar von Oldenburg
Heute, 1. März 2019, werden drei weibliche Ärzte, die für Abtreibung geworben haben und deshalb Probleme mit der Justiz bekamen oder gar verurteilt wurden, einen Ehrenpreis bekommen.
Die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen wird ihnen den Anne-Klein-Frauenpreis 2019 verleihen, der mit 10.000 Euro dotiert ist.
Mit anderen Worten: Sie werden geehrt, weil sie das Gesetz gebrochen haben.
Dabei muss man wissen, dass das Werbeverbot für Abtreibungen eine Folge der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen ist.
Und diese Rechtswidrigkeit basiert auf dem deutschen Grundgesetz, wie zuletzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 festgestellt hat.
Ja, denn in Deutschland hat ein Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben (zumindest juristisch gesehen).
Ich schreibe Ihnen, um von dieser Preisverleihung zu berichten, denn es scheint mir wichtig, zu verstehen, mit wem wir es bei unserem Kampf um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu tun haben.
Nämlich mit Menschen, denen Recht und Gesetz egal sind.
Für die Abtreibungsaktivisten zählt nur die eigene Ideologie.
Für sie ist das Leben von ungeborenen Kindern nicht schützenswert.
Und wer das Gesetz bricht, wird hierzulande noch zum Helden gemacht.
Gegen diese Skrupellosigkeit, gegen diesen Zynismus müssen wir stets unsere Stimme erheben.
Das tun wir auch im Rahmen unserer Aktion SOS Leben Tag für Tag.
Durch Anzeigen, durch Banner in den sozialen Medien, durch Verbreitung von Publikationen.
Helfen Sie, damit diese Stimme lauter und lauter wird, bis sie niemand mehr überhören kann: https://www.dvck.org/spende/?sos_2/spende
Heute, 1. März 2019, werden drei weibliche Ärzte, die für Abtreibung geworben haben und deshalb Probleme mit der Justiz bekamen oder gar verurteilt wurden, einen Ehrenpreis bekommen.
Die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen wird ihnen den Anne-Klein-Frauenpreis 2019 verleihen, der mit 10.000 Euro dotiert ist.
Mit anderen Worten: Sie werden geehrt, weil sie das Gesetz gebrochen haben.
Dabei muss man wissen, dass das Werbeverbot für Abtreibungen eine Folge der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen ist.
Und diese Rechtswidrigkeit basiert auf dem deutschen Grundgesetz, wie zuletzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 festgestellt hat.
Ja, denn in Deutschland hat ein Kind von der Zeugung an ein Recht auf Leben (zumindest juristisch gesehen).
Ich schreibe Ihnen, um von dieser Preisverleihung zu berichten, denn es scheint mir wichtig, zu verstehen, mit wem wir es bei unserem Kampf um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu tun haben.
Nämlich mit Menschen, denen Recht und Gesetz egal sind.
Für die Abtreibungsaktivisten zählt nur die eigene Ideologie.
Für sie ist das Leben von ungeborenen Kindern nicht schützenswert.
Und wer das Gesetz bricht, wird hierzulande noch zum Helden gemacht.
Gegen diese Skrupellosigkeit, gegen diesen Zynismus müssen wir stets unsere Stimme erheben.
Das tun wir auch im Rahmen unserer Aktion SOS Leben Tag für Tag.
Durch Anzeigen, durch Banner in den sozialen Medien, durch Verbreitung von Publikationen.
Helfen Sie, damit diese Stimme lauter und lauter wird, bis sie niemand mehr überhören kann: https://www.dvck.org/spende/?sos_2/spende