Mittwoch, 26. Dezember 2018

Hessen: Schwarz-Grün geht gegen Lebensrechtler vor

Mathias von Gersdorff

Am 20. Dezember 2018 präsentierten CDU und Grüne ihren Koalitionsvertrag für die nächsten fünf Regierungsjahre. Beide Parteien wollen nach der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 ihre Koalition fortsetzen.

Auch die Demonstrationen der Initiative „40 Tage für das Leben“ vor Beratungsstellen Pro Familia wurden in den Koalitionsgesprächen offenbar erörtert. 

Zur Erinnerung: In den Jahren 2017 und 2018 organisierte „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt am Main jeweils in der Fastenzeit und im Herbst 40-tägige Gebetsaktionen vor Beratungsstellen von Pro Familia. Auch in Wiesbaden fanden solche Aktionen statt. 

Diese Aktionen führten zu erhitzten Debatten im Stadtparlament. Vor Ort organisierten radikalfeministische Gruppen fast täglich Proteste gegen die Gebetsaktionen.

Wichtigste politische Forderung der Abtreibungsbefürworter war die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern. Dieses Ansinnen wurde von den Frankfurter Grünen unterstützt. Im Falle Frankfurts würde dies dazu führen, dass die Beter außer Sichtweite von der Beratungsstelle stehen müssten.

Die CDU lehnte die Forderung ab, nicht zuletzt aufgrund erheblicher juristischer Bedenken. Eine Bannmeile würde erheblich das Versammlungsrecht der Lebensrechtler einschränken. Ohnehin dürfe eine solche Regelung nicht für eine spezifische Gruppe gemacht werden, sondern müsse generell gelten. 

Entsprechende gerichtliche Aussagen gibt es schon. Beispielsweise liegt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das über einen identischen Fall in Pforzheim geurteilt hat. Die Richter erklärten: „Die Versammlung hat vielmehr das Recht unter den geltenden Auflagen vor der Beratungsstelle abgehalten zu werden.“ Aufgrund der Aussichtslosigkeit zog die dortige Niederlassung von Pro Familia ihren Antrag zur Schaffung einer Bannmeile schließlich zurück.

Das scheint den Koalitionären in Hessen egal zu sein. Im Koalitionsvertrag haben sie nun den Willen bekundet, eine Bannmeile von 150 Metern rund um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einzurichten.

Eine solche Maßnahme wäre ein direkter Angriff auf die Versammlungsfreiheit von Lebensrechtlern und eine klare Privilegierung von Abtreibungsaktivisten. 


Der entsprechende Text im Wortlaut:

Der Schutz ungeborenen Lebens ist uns eine besondere Verpflichtung. Deshalb sollen schwangere Frauen in Konfliktsituationen unbürokratische Beratung und Information über Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Wir wollen den Bereich Schwangerschaftskonfliktberatung stärken und die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dabei wollen wir dafür sorgen, dass Frauen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen haben, Informationen zu Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern bekommen, wo ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann. Wir werden darauf hinwirken, dass Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser auf diese Informationen hinweisen dürfen. Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation brauchen Rat und Unterstützung statt Diskriminierung und Drangsalierung. Ihnen muss ein unbedrängter, diskriminierungsfreier und unbeeinflusster Zugang zur Beratung offenstehen. Auch beratende Ärztinnen und Ärzte sowie Institutionen dürfen nicht gegängelt werden. Wir werden deshalb die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diesen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten und dabei auch einen Schutz von Demonstrationen im Umkreis von 150 Metern um die Beratungsstellen einbeziehen.

Der Koalitionsvertrag: https://www.cduhessen.de/data/documents/2018/12/20/4-5c1b944e49923.pdf