Dienstag, 25. September 2018

Übergriffe auf Lebensschützer werden lauter


1000-Kreuze Marsch in Münster
Nina Stec

Wer bei Google den Begriff „Lebensschützer“ eingibt, wird auf den ersten Blick mit zahlreichen Treffern von „Kritikern“ bombardiert, die vor „gefährlichen Rechtsextremisten, misogynen Antifeministen und ewiggestrigen Fundamentalisten“ warnen. Die „radikalen, menschenverachtenden Abtreibungsgegner“ würden sich selbst als Schützer menschlichen Lebens aufspielen, seien aber in Wahrheit nur verkappte Frauenhasser, welche Frauen erst die Selbstbestimmung über den eigenen Körper rauben und sie danach ein für alle Mal an Haus und Herd verbannen wollen. Nebenbei relativieren sie außerdem leidenschaftlich den Holocaust und seien überhaupt einfach nur „widerlich“, wie die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl in einem wütenden Tweed zu Anfang des Jahres über die Bestrebungen der CDU/CSU, den   Paragrafen 219a beizubehalten, äußerte. 

Der Tweet wurde gelöscht, dennoch ist sie ganz offensichtlich nicht allein mit dieser Auffassung: ungefähr so stellt sich das öffentlich vorherrschende Bild von Menschen dar, die sich gegen die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens aussprechen. Die Vorurteile, Verunglimpfungen und Beleidigungen sind allgegenwärtig. 

Zum diesjährigen Marsch für das Leben am 22. September 2018 kamen rund 5000 Menschen zum friedlichen, stillen Protest vor dem Berliner Hauptbahnhof zusammen. Mit ihrer Absicht des Schutzes menschlichen Lebens stehen sie absolut auf dem Boden des Grundgesetztes, denn wie Artikel 1, Absatz 1 besagt, ist die Würde des Menschen unantastbar. 

Nach §218 des Strafgesetzbuchs ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach wie vor ein Straftatbestand, der mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Abtreibung ist niemals legal, sondern nur unter Umständen straffrei.  

Es  ist wichtig, immer wieder auf die gesetzliche Lage hinzuweisen, wenn man wieder jemand von einem angeblichen „Recht auf Abtreibung“ daherredet, dass Lebensschützer „wegnehmen“ wollen. 

In einer Ausgabe der TAZ aus diesem Monat wird mit Begeisterung über die Gegendemonstration des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, unter dem Motto „Paragraf 219a ist erst der Anfang! Frauen-Leben schützen, Abbrüche legalisieren“ berichtet, zu der nach Angaben der Veranstalter rund 1.500 Besucher kamen. Der Gegenprotest sei „bunt, laut und kreativ“ gewesen und habe den Schweigemarsch der Lebensschützer erfolgreich stellenweise durch Blockaden und Schlägereien mit Polizisten gestört und übertönt, was als eine Art bewundernswerte Glanzleistung dargestellt wird. 

Da fragt sich nur, was an brüllender Lautstärke und ausgelutschten Sprüchen wie „My body, my choice“ oder christenfeindlichen Ausrufungen wie „Hätt [sic! ]Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben!“  kreativ sein soll und wie es jemand für halbwegs sinnvoll erachten kann, ausgerechnet die Lebensschützer, die kein geltendes Recht missachten und sich gegen die Tötung von menschlichem Leben egal welches Alters und welcher Herkunft einsetzen, zu antidemokratischen Menschenfeinden zu erklären? 

Eine Abtreibung bedeutet immer den Tod eines Menschen. Was bitteschön ist daran „bunt“?

Quellen:
http://www.kath.net/news/64506
http://www.taz.de/!5537448/
https://www.die-tagespost.de/politik/Linksextremisten-attackieren-Schweizer-Abtreibungsgegner;art4685,190875
https://www.die-tagespost.de/feuilleton/Lebensschutz-ist-nicht-rechts;art310,180865