Samstag, 5. Mai 2018

Aktion: CDU/CSU muss Rechtswidrigkeit von Abtreibungen betonen!

Liebe Freunde des Lebens,

die Strategie der Abtreibungslobby, um Werbung für Abtreibungen zu erlauben, hat sich im Laufe der Zeit Schritt für Schritt verändert:

Am Anfang hieß es noch, der § 219a (der Werbung für Abtreibung verbietet) sei eine unerträgliche Beschneidung des (nicht existierenden) Rechts auf Abtreibung.

Mit den alten Slogans „Mein Bauch gehört mir“ oder „ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine“, riefen die radikalfeministischen Agitationsgruppen auf zum Protest gegen diesen Paragraphen.

Inzwischen sind die Töne viel seichter geworden: Man müsse sachliche Informationen über Abtreibung leichter zugänglich machen. 

Wer so redet, hält seine Zuhörer für dumm, unwissend und will den Widerstand gegen die Streichung des Paragraphen einschläfern.

Wir aber lassen uns nicht einschläfern oder betäuben!

Deshalb bitte ich Sie, an dieser neuen Initiative von SOS LEBEN teilzunehmen und heute noch an Prof. Helge Braun (CDU), Chef des Bundeskanzleramts und damit Koordinator der Verhandlungen zwischen den Bundesministern der Union und der SPD, zu schreiben.

Laut deutscher Rechtslage sind Abtreibungen rechtswidrige Handlungen!

Deshalb verbietet § 219a StGB Werbung für Abtreibungen „seines Vermögensvorteils wegen“, also wenn man mit dieser rechtswidrigen Handlung Geld verdient.

In der Praxis bedeutet das, dass Ärzte, die Abtreibungen durchführen und dafür Geld bekommen, keine Werbung machen dürfen.

Das Werbeverbot ist für jeden leicht einsichtig und logisch, der begreift, dass Abtreibung nichts anderes als die Tötung eines unschuldigen Menschen ist.

Man könnte den Paragraphen 219a StGB genauso gut so formulieren:

"Wer öffentlich, an einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung einer Tötung von ungeborenen Kindern oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Töten von ungeborenen Kindern geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Werbeverbot ergibt sich unmittelbar aus der Rechtswidrigkeit von Abtreibungen.

Diese Rechtsprechung wurde durch Urteile des Bundesverfassungsgericht bekräftigt.

Es ist aber genau diese Tatsache, die die Radikalfeministen zur Weißglut bringt. 

Radikalfeministische Gruppen agitieren seit Monaten auf hysterische Art und Weise gegen diesen Paragraphen, doch eigentlich zielt ihr Protest auf die Rechtswidrigkeit der Abtreibung in Deutschland.

Denn für die fanatischen Abtreibungsaktivisten sollte das Töten von ungeborenen Kindern im Mutterleib ein Recht und keine rechtswidrige Handlung sein.

Wir müssen Alarm schlagen und die wahren Absichten der Abtreibungsaktivisten allen Menschen offenbaren.

Unser Protest muss laut und entschlossen sein, weshalb ich Sie bitte, an dieser neuen Aktion von SOS LEBEN teilzunehmen:

Senden Sie heute noch eine Protest-E-Mail an Prof. Helge Braun (CDU), Chef des Bundeskanzleramts und damit Koordinator der Verhandlungen zwischen den Bundesministern der Union und SPD der in dieser Angelegenheit.

Unser Text-Vorschlag (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

Betreff: CDU/CSU muss Rechtswidrigkeit von Abtreibungen betonen

Sehr geehrter Prof. Braun,

in der Debatte um den § 219a StGB /(Werbeverbot für Abtreibungen) abstrahiert die SPD, die diesen Paragraphen am liebsten streichen würde, völlig von der Tatsache, dass Abtreibungen auch nach der Reform des § 218 im Jahre 1995 „rechtswidrige Handlungen“ sind. 

Aus dieser Tatsache folgt unmittelbar das Werbeverbot, wie es in § 219a StGB bestimmt ist.

Die SPD-Bundesminister, die diesen Paragraphen streichen möchten, abstrahieren von diesem Sachverhalt, weil sie wahrscheinlich der Auffassung sind, Abtreibung sei ein „Recht der Frau“ und der Schutz des ungeborenen Lebens keinerlei rechtliche Berücksichtigung in der Praxis haben sollte.

In der laufenden Diskussion mit der SPD, möchte ich deshalb den Vertretern von CDU und CSU bitten, dass sie viel deutlicher auf Rechtswidrigkeit von Abtreibungen und auch auf das vorrangige Ziel, das Leben der ungeborenen Kinder zu schützen, hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Kontaktdaten:
Platz der Republik 1
11011 Berlin
helge.braun@bundestag.de
Telefon: 030/227-79379


Mit den besten Grüßen
Pilar von Oldenburg