Die "Moneda", Sitz des chilenischen Präsidenten |
Es geschehen noch Wunder: Entgegen der allgemeinen Erwartungen, erhielt das umstrittene Abtreibungsgesetz nicht die notwendige Mehrheit im Abgeordnetenhaus.
Der chilenische Senat hatte dem Gesetz am Dienstag nach einer Marathonsitzung zugestimmt. Doch in dieser Form erhielt das Gesetz keine Mehrheit im Kongress und muss deshalb zum Vermittlungsausschuss zwischen Senat und Abgeordnetenhaus überwiesen werden.
Damit verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren in einer entscheidenden Phase. Am 30. August wird nämlich das Verfassungsgericht umbesetzt und der neue oberste Richter gilt als Pro-Life. Die Opposition hat unmittelbar nach der Verabschiedung durch das Senat am Dienstag (18. Juli) eine Klage beim Verfassungsgericht angekündigt.
Dadurch ist gut Möglich, dass Chile die Tötung unschuldiger Kinder im Mutterleib nicht legalisiert.
Die sozialistische Regierung von Michelle Bachelet wollte deshalb unbedingt das Gesetz am 20. Juli 2017 verabschieden, damit im Falle einer Klage der Opposition gegen das Gesetz noch vor der neuen Besetzung des Verfassungsgerichtes.
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