Donnerstag, 16. Mai 2024

Abtreibungszahlen sind im Jahr 2023 weltweit weiter gestiegen


(DVCK e.V. - Aktion SOS LEBEN) Das Guttmacher-Institut veröffentlichte Anfang März 2024 aktualisierte Schätzungen zur Abtreibungsrate im Jahr 2023. Die Zahlen zeigen einen bedenklichen Anstieg auf über 1 Million Abtreibungen, was einem Anstieg von 10 Prozent seit 2020 entspricht. Dieser Trend steigender Abtreibungsraten, der seit 2017 zu beobachten ist, wird durch diese neuesten Daten weiter bestätigt. Besonders besorgniserregend ist der deutliche Anstieg chemischer Abtreibungen, die nun 63 Prozent aller durchgeführten Abtreibungen ausmachen, was einem Anstieg von zehn Prozentpunkten im Vergleich zu 2020 entspricht. Diese alarmierenden Zahlen wurden von verschiedenen Medien wie CNN, dem Wall Street Journal, The Hill und National Public Radio aufgegriffen.

Die Statistiken stammen aus der monatlichen Umfrage zur Abtreibungsversorgung des Guttmacher-Instituts, die auf einem kleineren Datensatz basiert und darauf ausgelegt ist, schnellere Berechnungen durchzuführen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Zählung der Abtreibungsanbieter durch Guttmacher nur alle drei Jahre. Daher könnten die Abtreibungsschätzungen für 2023 möglicherweise nicht so zuverlässig sein wie frühere jährliche Schätzungen.

Es ist zu erwarten, dass einige Medien und Kommentatoren diese Zahlen nutzen werden, um die Unwirksamkeit neu erlassener Pro-Life-Gesetze zu argumentieren. Es ist jedoch wichtig anzuerkennen, dass ein erweiterter Zugang zu chemischen Abtreibungen die Häufigkeit von Abtreibungen tatsächlich erhöht. Maßnahmen wie die Verlängerung des Gestationsalters für chemische Abtreibungen und die Lockerung der ärztlichen Anforderungen unter der Biden-Regierung haben dazu beigetragen, diesen Trend zu verstärken.

Trotz dieser beunruhigenden Zahlen gibt es nach wie vor starke statistische Beweise dafür, dass Pro-Life-Gesetze Leben retten können. Untersuchungen in Texas zeigen, dass der Texas Heartbeat Act monatlich über 1.000 Leben gerettet hat. Ähnliche Ergebnisse wurden auch in anderen Bundesstaaten festgestellt, die strenge Pro-Life-Gesetze erlassen haben. Die Einführung weiterer gesetzlicher Schutzmaßnahmen für ungeborene Kinder bleibt daher ein wichtiges Ziel für uns.

Es ist entscheidend, dass wir uns als Gesellschaft weiterhin für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen. Die Veröffentlichung dieser Daten sollte als Ansporn dienen, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und das Leben der ungeborenen Kinder zu schützen.

Donnerstag, 2. Mai 2024

Forderung nach vollständiger Integration von Menschen mit Downsyndrom


Elisabeth Jung

Politiker der Union haben sich dafür ausgesprochen, Menschen mit Downsyndrom uneingeschränkte Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.

In einer Diskussion in Berlin äußerte der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe Bedenken über bestehende Barrieren in Bildungseinrichtungen, auf dem Arbeitsmarkt und in anderen Lebensbereichen für Menschen mit Downsyndrom. Er betonte die Notwendigkeit, Vorurteile und Einschränkungen abzubauen, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen.

Die Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt unterstrich ebenfalls die Bedeutung einer umfassenden Integration von Menschen mit Downsyndrom und kritisierte fortbestehende Vorurteile und Stigmatisierung.

Die Diskussion fand im Rahmen des Welttages des Downsyndroms statt, der jährlich am 2. April begangen wird und der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Downsyndrom gewidmet ist.

Ursprünglich war geplant, dass an diesem Tag im Bundestag ein interfraktioneller Antrag in Erster Lesung diskutiert werden sollte, der Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Downsyndrom vorsieht. Die FDP-Fraktion forderte jedoch zusätzliche Zeit für die Beratung des Antrags, der bereits seit Ende Februar vorliegt.

Hüppe, Schmidt und andere Abgeordnete gehören zu den Unterstützern des Antrags. Sie kritisierten die zunehmende Verbreitung von pränatalen Tests zur Früherkennung von Downsyndrom. Diese Tests seien nicht therapeutisch, sondern dienten der Selektion und Diskriminierung von Menschen mit Downsyndrom.

Die Finanzierung dieser Tests durch Krankenkassen könne den Eindruck erwecken, dass Menschen mit Downsyndrom ihr Existenzrecht aberkannt werde, so Hüppe. Er warnte auch davor, dass Eltern unter Druck geraten könnten, sich für oder gegen den Test zu entscheiden.

Die Aktion Lebensrecht für Alle unterstützte den Antrag. Es sei besorgniserregend, dass sich pränatale Tests zur Routinemaßnahme entwickelten, um Menschen mit Downsyndrom auszusondern, erklärte ein Sprecher der Organisation.

Der Antrag verweist auf Statistiken zur Verbreitung pränataler Tests im ersten Jahr nach ihrer Einführung. Diese zeigten, dass die Anzahl der durchgeführten Tests über das hinausgehe, was als Einzelfälle gerechtfertigt sei.

Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer äußerte sich besorgt über die zunehmende Normalisierung pränataler Tests auf Downsyndrom und betonte die Notwendigkeit, die Rechte und den Schutz von Menschen mit Downsyndrom zu stärken.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger bezeichnete die selektive Prävention von Downsyndrom als ethisch fragwürdig und forderte eine umfassende gesellschaftliche Debatte über die Werte und Prinzipien im Umgang mit Menschen mit Behinderungen.


Dienstag, 30. April 2024

Mittwoch, 24. April 2024

3,3 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 24. April 2024

Zahl der Schwangerschaftsabbrüche mit rund 106 000 Fällen auf höchstem Stand seit dem Jahr 2012

Im Zehnjahresvergleich deutlich weniger Schwangerschaftsabbrüche in jüngeren Altersgruppen und deutlich mehr Abbrüche bei Frauen ab 30 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2023 mit rund 106 000 gemeldeten Fällen um 3,3 % erneut gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nachdem im Jahr 2022 mit rund 104 000 Fällen ein Plus von 9,9 % gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2021 (rund 95 000 Fälle) zu verzeichnen war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit auch über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99 000 und 101 000 gelegen hatte. Höher als 2023 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt 2012 mit 107 000 Fällen. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die weitere Zunahme im Jahr 2023 erkennen. 

Sieben von zehn Frauen (70 %), die im Jahr 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt und 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

96 % der im Jahr 2023 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 84 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant im Krankenhaus.

4. Quartal 2023: 3,1 % weniger Schwangerschaftsabbrüche als im Vorjahresquartal

Im 4. Quartal 2023 wurden rund 25 300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 3,1 % weniger als im 4. Quartal 2022. 

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2013 (103 900 Fälle) lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2023 um 3,3 % beziehungsweise 3 400 Fälle höher. Bei den Altersgruppen zeigt sich eine unterschiedliche Entwicklung: Stark zurück ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-23,8 % oder -800 Fälle), 18 bis 19 Jahre (-17,1 % oder -1 000 Fälle) und 20 bis 24 Jahre (-15,2 % oder -3 600 Fälle). Dagegen stiegen die Abbrüche in den Altersgruppen 30 bis 34 Jahre (+14,9 % oder +3 300 Fälle), 35 bis 39 Jahre (+32,7 % oder +5 000 Fälle) und 40 bis 44 Jahre (+15,6 % oder +1 100 Fälle) deutlich. 

Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass zeitgleich die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 6,1 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren ebenfalls um 6,1 % gesunken ist. Demgegenüber nahm die Zahl der 30- bis 34-jährigen Frauen um 9,0 % und die der Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren um 15,4 % zu. 

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 28 auf 23 zurück und bei den 20- bis 24-Jährigen von 102 auf 93. Bei den 30- bis 34-jährigen Frauen stieg diese Quote von 87 auf 92 und bei den 35- bis 39-Jährigen von 66 auf 76. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2023 Bevölkerungszahlen von 2022 zugrunde gelegt. 

Dienstag, 16. April 2024

Das Wichtigste der Woche (12. - 16. April 2024)


Wichtiger Hinweis: Diese Berichte sind nicht immer ausgewogen. Manchmal sind sie sogar voller Hetze gegen das Lebensrecht. Sinn und Zweck dieser Zusammenstellung ist den aktuellen Zustand der Debatte um das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder zu zeigen. Dazu gehören auch hetzerische Medienartikel und Berichte fanatischer Abtreibungsaktivisten.
















EU-Parlament fordert Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta


In einer kontroversen Debatte hat das Europäische Parlament über die mögliche Aufnahme eines Rechts auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta diskutiert. Die Entscheidung fiel mit 336 Stimmen dafür, 163 dagegen und 39 Enthaltungen. Diese Initiative baut auf früheren Bemühungen auf, darunter die Ankündigung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft im Januar 2022, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Charta zu verankern. 

Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, das Recht auf Abtreibungen, in die im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Dies würde eine einstimmige Änderung der EU-Verträge erfordern.

Der Vorschlag wurde von Abgeordneten verschiedener politischer Parteien eingebracht, darunter Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Linke sowie – skandalöserweise - einige Mitglieder der konservativ-christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP). Ein Gegenentwurf der EVP, der die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten in Fragen der Abtreibung betont und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter fordert, fand keine Mehrheit. 43 Abgeordnete der EVP stimmten ebenfalls für das Recht auf Abtreibung, während 70 dagegen votierten und elf sich enthielten.

Die katholische Bischofskonferenz in Brüssel hatte den Vorstoß der Parlamentarier im Vorfeld kritisiert. Sie argumentierte, dass das Recht auf Leben der Grundpfeiler aller anderen Menschenrechte sei und dass eine Lockerung der Abtreibungsgesetze "in die entgegengesetzte Richtung zur wirklichen Förderung der Frauen und ihrer Rechte" führe. Papst Franziskus hat sich wiederholt und vehement gegen Abtreibung ausgesprochen