Pressemitteilung der "Ärzte für das Leben" e.V.
Münster – Am 31. Mai teilte die Bundesärztekammer mit, der 122. Ärztetag in Münster habe beschlossen, dass „Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie … als Kassenleistung verankert sein [sollen] … Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden.“ Im Konzert mit vielen anderen gleichlautenden Verlautbarungen aus anderen gesellschaftlichen Kreisen wird dieser Beschluss aus der Ärzteschaft maßgeblich dazu beitragen, dass der sogenannte „Praenatest“ auf Down-Syndrom und anderen seltenen Trisomie in Deutschland bald Routine wird, kritisieren Ärzte für das Leben e.V.
Mit diesem Schritt wird das Schicksal der meisten Kinder mit Down-Syndrom in Deutschland besiegelt sein. Denn die ganz überwiegende Mehrheit solcher Kinder erblicken bei einem vorgeburtlichen Nachweis nicht das Licht der Welt, sondern werden abgetrieben. Nach § 12 des fünften Sozialgesetzbuches als integraler Bestandteil des Bundesmantelvertrags zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dienen die Leistungen der Krankenkassen „der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung“. Somit geht die Aufnahme einer Leistung in den Katalog der Krankenkassen mit der Beurteilung dieser Leistung als „zweckmäßig“ einher, wobei die Heilung oder Linderung von Krankheit und Leiden als „Zweck“ impliziert wird.
„Welcher Zweck wird aber durch den Praenatest verfolgt, wenn nicht die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom?“, fragt Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation Ärzte für das Leben e.V. in Münster. Neulich hat Prof. Reinhard Merkel aus Heidelberg, der im Falle des Down Syndroms der Abtreibung bis direkt vor der Geburt das Wort redet, sich massiv gegen die Verwendung des Begriffs „Selektion“ in Zusammenhang mit dem Praenatest ausgesprochen. Herr Merkel hat sogar versucht, diesen Begriff in einem „Framing“ mit der „Rampe von Auschwitz“ zu verbinden (siehe FAZ vom 26.04.2019). Dabei wird das Wort „Selektion“ in diesem Kontext universell verwendet. Selbst Autoren wie die Feministin und entschiedene Befürworterin einer liberalen Abtreibungspraxis Kirsten Actelik kritisieren die Pränataldiagnostik scharf und sprechen in diesem Zusammenhang von dem Wunsch nach einer „Selbstbestimmung ohne Selektion“.
„Dass der Ärztetag seinen Beschluss mit wirtschaftlichen Argumenten rechtfertigt, macht die Sache nicht besser“, sagte Cullen. „Anstatt vor der Gefahr einer flächendeckenden Ausweitung dieses Tests in Richtung einer regelrechten Rasterfahndung zu warnen, wird unter dem Deckmantel des sozialen Gewissens ein zutiefst unmenschliche und gegen das ärztliche Ethos gerichtete Praxis legitimiert.“
Münster – Am 31. Mai teilte die Bundesärztekammer mit, der 122. Ärztetag in Münster habe beschlossen, dass „Bluttests zur vorgeburtlichen Feststellung einer Trisomie … als Kassenleistung verankert sein [sollen] … Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden.“ Im Konzert mit vielen anderen gleichlautenden Verlautbarungen aus anderen gesellschaftlichen Kreisen wird dieser Beschluss aus der Ärzteschaft maßgeblich dazu beitragen, dass der sogenannte „Praenatest“ auf Down-Syndrom und anderen seltenen Trisomie in Deutschland bald Routine wird, kritisieren Ärzte für das Leben e.V.
Mit diesem Schritt wird das Schicksal der meisten Kinder mit Down-Syndrom in Deutschland besiegelt sein. Denn die ganz überwiegende Mehrheit solcher Kinder erblicken bei einem vorgeburtlichen Nachweis nicht das Licht der Welt, sondern werden abgetrieben. Nach § 12 des fünften Sozialgesetzbuches als integraler Bestandteil des Bundesmantelvertrags zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dienen die Leistungen der Krankenkassen „der Sicherung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung“. Somit geht die Aufnahme einer Leistung in den Katalog der Krankenkassen mit der Beurteilung dieser Leistung als „zweckmäßig“ einher, wobei die Heilung oder Linderung von Krankheit und Leiden als „Zweck“ impliziert wird.
„Welcher Zweck wird aber durch den Praenatest verfolgt, wenn nicht die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom?“, fragt Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation Ärzte für das Leben e.V. in Münster. Neulich hat Prof. Reinhard Merkel aus Heidelberg, der im Falle des Down Syndroms der Abtreibung bis direkt vor der Geburt das Wort redet, sich massiv gegen die Verwendung des Begriffs „Selektion“ in Zusammenhang mit dem Praenatest ausgesprochen. Herr Merkel hat sogar versucht, diesen Begriff in einem „Framing“ mit der „Rampe von Auschwitz“ zu verbinden (siehe FAZ vom 26.04.2019). Dabei wird das Wort „Selektion“ in diesem Kontext universell verwendet. Selbst Autoren wie die Feministin und entschiedene Befürworterin einer liberalen Abtreibungspraxis Kirsten Actelik kritisieren die Pränataldiagnostik scharf und sprechen in diesem Zusammenhang von dem Wunsch nach einer „Selbstbestimmung ohne Selektion“.
„Dass der Ärztetag seinen Beschluss mit wirtschaftlichen Argumenten rechtfertigt, macht die Sache nicht besser“, sagte Cullen. „Anstatt vor der Gefahr einer flächendeckenden Ausweitung dieses Tests in Richtung einer regelrechten Rasterfahndung zu warnen, wird unter dem Deckmantel des sozialen Gewissens ein zutiefst unmenschliche und gegen das ärztliche Ethos gerichtete Praxis legitimiert.“