Samstag, 9. März 2019

Hessischer Rundfunk verbreitet Fake-News über § 218 StGB

Mathias von Gersdorff

Am 8. März 2019 strahlte der Hessischer Rundfunk eine Sendung zum Thema Abtreibung und Schwangerenberatung. 

Im Erklärungstext unter dem Foto (siehe Bild oben) wird der Anlass für die Sendung folgendermaßen beschrieben: 

„Das Recht der Frau auf legalen Schwangerschaftsabbruch musste hart erkämpft werden und jetzt wieder hart verteidigt. Erzkonservative Christen haben eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Diese Erläuterung ist schlicht und ergreifend falsch. 

Zur Behauptung "Das Recht der Frau auf legalen Schwangerschaftsabbruch“: Es gibt kein „Recht auf Abtreibung in Deutschland. Laut § 218 StGB (ca. 98 Prozent der Abtreibungen fallen unter diesem Paragraphen) sind Abtreibungen in Deutschland sogar „rechtswidrige Handlungen“. Diese Abtreibungen sind allerdings unter bestimmten Bedingungen straffrei. Dazu gehört insbesondere der Besitz eines sog. Beratungsscheins und die Schwangerschaft darf nicht älter als 12 Wochen sein.

Durch diese wahrheitswidrige Behauptung in der Sendung des HRs wird die Kampagne der Christen, um der es in der Sendung auch geht, völlig falsch eingeordnet. Die Christen – konkret geht es um eine Gebetsaktion der Organisation „40 Tage für das Leben“ -  verteidigen nämlich das Status quo, also die Tatsache, dass Abtreibungen rechtswidrige Handlungen sind. Es sind also nicht die protestierenden Christen, die unter Rechtfertigungsdruck stehen, sondern Institutionen, die sich eine (noch) liberalere Abtreibungspraxis als die geltende wünschen.

Die Organisation Pro Familia, die in der Sendung mehrmals genannt wird, tritt seit eh und je für eine Entkriminalisierung von Abtreibungen ein. Dieses Ansinnen wurde aber schon zweimal vom Bundesverfassungsgesetz abgelehnt, zuletzt im Jahr 1993. 

Laut deutschen Verfassungsrechts beginnt das menschliche Leben mit der Empfängnis und ist ab diesem Moment auch rechtlich geschützt.

Die genannten Christen setzen sich also für ein Recht ein, welches klar und deutlich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.

Sie müssten in der Sendung des Hessischen Rundfunks eigentlich gewürdigt werden. Sie verteidigen nämlich den Rechtsstaat.