Mittwoch, 4. Juli 2018

Anhörung zum §219a: Die Abtreibungslobby „entdeckt“ die Ungeborenen


Pilar Herzogin von Oldenburg

Am vergangenen 27. Juni 2018 fand inmitten des Berliner Koalitionschaos die Anhörung von Experten zum § 219a im Bundestag statt.

Das bedeutet: Die Fraktionen im Deutschen Bundestag luden "Experten" ein, die eine Stellungnahme zum bestehenden Werbeverbot für Abtreibungen abgaben (definiert im § 219a Strafgesetzbuch).

Nicht verwunderlich, dass sich die eingeladenen Sprecher der Linken, Grünen und SPD für die Abschaffung des Werbeverbote aussprachen, während die Gäste von CDU, CSU und AfD das Verbot beibehalten wollen. Die FDP will eine Zwischenlösung.

So gesehen gab es nichts Neues. Die Stellungnahmen können Sie hier abrufen: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2018/07/dokumentation-stellungnahmen-bei-der.html

Das Interessante an den Stellungnahmen sind die Zwischentöne.

Da findet man Erstaunliches: Plötzlich gibt es für Abtreibungsaktivisten ungeborene Kinder.

In deren Publikationen werden nämlich die Ungeborenen völlig ignoriert. 

Ja, so ist es: Die ungeborenen Menschen existieren in den vielen Texten der Abtreibungsaktivisten überhaupt nicht.

Es geht dort ausschließlich um Sprüche wie "Mein Bauch gehört mir" oder "Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat".

So staunte man, welche Töne plötzlich von "Pro Familia" kommen: 

"Das Schutzkonzept für das ungeborene Leben bleibt auch ohne §219a StGB gesichert. Der Schutz des ungeborenen Lebens wird in der deutschen Rechtslage durch die §§218, 218a-c, 219 StGB verwirklicht. Besonders die Beratungsregelung und das darauf basierende SchKG stehen dafür."

Das sagt eine Organisation, die seit Jahrzehnten für eine radikalliberale Abtreibungsregelung Werbung macht und bei praktisch keiner politischen Veranstaltung fehlt, die sich für eine liberale Abtreibungspraxis einsetzt!

Von der Beratungsstelle "Balance" aus Berlin, kam die Ärztin Christiane Tennhardt. 

"Balance" ist an Radikalität und Fanatismus hinsichtlich Abtreibung kaum zu übertreffen.

Selbst diese Fanatikerin der Abtreibungsmentalität musste den versammelten Bundestagsabgeordneten mitteilen, dass es auch um ungeborene Menschen geht: "Der Schutzauftrag für das Ungeborene ist bereits durch die §§218, 218a-c, 219 StGB verwirklicht. Hier insbesondere durch die Beratungsregelung und das darauf basierende SchKG."

Dass sie die ungeborenen Kinder überhaupt erwähnt, ist wohl nur damit zu erklären, dass sie das aus Gründen der Glaubwürdigkeit machen musste.

Schließlich sollte sie als "Expertin" auftreten und nicht als radikale Abtreibungsaktivistin.

In Ihrem langen Text kam ihr jedoch nur in diesem einen Satz das Wort "Ungeborene" über die Lippen.

Dass die Abtreibungsaktivisten die ungeborenen Kinder überhaupt erwähnen müssen, muss für sie die reinste Folter sein.

Ja, denn sie bedauern es, dass in der Öffentlichkeit die ungeborenen Menschen überhaupt Erwähnung finden: "Die Begriffe [der Lebensrechtler] sind mittlerweile ein Mainstreamproblem. Da haben wir [gemeint ist die Abtreibungslobby] an Boden verloren. Vom "ungeborenen Leben" zu reden oder von Babys, die nur noch schlüpfen müssen, hat sich total durchgesetzt."

Das Zitat stammt aus einem Interview der Abtreibungsaktivisten und Autorinnen von Pro-Abtreibungsbüchern Kirsten Achtelik und Eike Sanders mit der linksgerichteten Wochenzeitung "Der Freitag" am 14. April 2018.

Was am 27. Juni 2018 im Bundestag geschah, beweist die Wirksamkeit unsrer Strategie:

1. Die Sichtbarkeit der ungeborenen Kinder in unserer Gesellschaft erhöhen.

2. Die Deutungshoheit über das Thema "Recht auf Leben" und Abtreibung gewinnen.

Kämpfen wir weiterhin zusammen für ungeborenen Kinder und wir werden, Tag für Tag immer mehr die Öffentlichkeit für die Kultur des Lebens gewinnen.