Felizitas Küble
Die Tötung ungeborener Kinder ist nach deutscher Rechtssprechung im Normalfall rechtswidrig (!), aber straffrei. Abtreibungen werden strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate stattfinden und zuvor eine Beratung erfolgt ist. (Es gibt noch den Sonderfall der Indikationstötungen, die über die Drei-Monatsfrist hinausgehen und leider nicht als rechtswidrig gelten – aber dies Spezialthema steht auf einem anderen Blatt.)
Da Abtreibungen laut §218 trotz staatlichem Strafverzicht sehr wohl r e c h t s w i d r i g sind, ist jedwede Werbung für die Tötung von Kindern im Mutterleib verboten – und zwar laut § 219a StGB.
Diese Regelung ist nur logisch, denn wie sollte es erlaubt sein, eine rechtswidrige Tat direkt oder indirekt zu empfehlen?!
Daher dürfen Abtreibungsmediziner/innen auf ihren Arzt-Prospekten sowie auf ihrer Homepage keinen Hinweis auf diese Tätigkeit veröffentlichen, weil die Rechtssprechung dies als Werbung auffasst, die in einem geschäftsmäßigen Interesse erfolgt.
Nun muss sich die Abtreiberin Kristina Hänel am 24. November 2017 vor Gericht verantworten, weil sie wiederholt – trotz juristischer Abmahnungen – auf ihrer Internetseite erwähnt, dass sie „Schwangerschaftsabbrüche“ vornimmt.
Dieser an sich eher unscheinbare Vorgang ist für das linke Spektrum (vor allem für Grüne und die abtreibungsfanatische Organisation „Pro familia“) derzeit ein Anlass, sich mit viel Getöse öffentlich mit der 61-Jährigen zu solidarisieren.
Die Abtreiberin aus Gießen will mit einer Petition an den Bundestag und auffälligen Medienkampagnen erreichen, daß die sie störende Vorschrift aus dem §219a gestrichen wird.
Die Samstags-Ausgabe der „taz“ (18.11.) versucht sogar, die frühere STERN-Kampagne „Wir haben abgetrieben“ (damals mit prominente Frauen) zu kopieren (siehe Foto). Diesmal erklären sich auf der Titelseite der linksalternativen Zeitung aus Berlin 27 Mediziner/innen mit der hessischen Ärztin Hänel solidarisch.
„Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“ heißt es in einem gelben Schriftbanner, als handle es sich dabei um ein großes Werk, gar um eine gute Tat, auf die man stolz sein könne. (Übrigens stellt sich rechtlich die Frage, ob diese großaufgemachte Bekenneraktion nicht erst recht „Werbung“ für Abtreibung nach §219a bedeutet – wohl weitaus mehr als eine Hinweiszeile auf einer Arzt-Homepage.)
Typisch freilich, dass Abtreibung als Schwangerschaftsabbruch verharmlost wird: Bei der Vernichtung eines Babys im Mutterleib handelt es sich nicht etwa nur um den „Abbruch“ eines physiologischen Zustands (Schwangerschaft), sondern um die endgültige Ermordung eines ungeborenen Kindes, das zudem keinerlei Chance auf Notwehr hat.
Diese Kleinsten sind zweifellos die Schwächsten in unserer Gesellschaft und bedürfen daher eines besonderen Schutzes. Doch von wirksamer staatlicher Fürsorge kann keine Rede sein; stattdessen wurden in unserem Land bereits Millionen von Kindern vor ihrer Geburt straffrei getötet.
Quelle: https://charismatismus.wordpress.com/2017/11/18/berlin-linke-zeitung-taz-solidarisiert-sich-auf-titelseite-mit-abtreibungsaerztin-haenel/